Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1811)
- Article
- Israelitisches Schulwesen
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 372 (sequence 13)
- Language
- German
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37* nützlichen Mitgliede der bürgerlichen Gesellschaft, zu einem guten Bürger des Staats, und zu einem Anhänger der wahren Religion heran wachsen, und so den eigentlichen Zweck seines Daseyns unfehlbar erzielen. Um aber auch erwachsenen Jünglingen und Mad« chen, welche theils schon die Lehren der Moral in der Schule gehört haben, dieftlben wieder in's Andenken zu« rück zu rufen, um fie auf die verschiedenen Verhältnisse ihres bereits angetretenen, oder bald anzutretenden bür« gerlichrn Lebens anwenden zu können, theils aber auch jene, welche aus was immer für einer Ursache den Unter« richt in der Moral gar nicht genossen haben, Gelegenheit zur Belehrung zu geben; vorzüglich aber Braut» leute, welche, gemäß höchster Verordnung, beim Ansuchen um EhekonsenS ein Zeug« niß über den eingrholten Schulunterricht, worunter die Moral doch das Wesentlichste, und der eigentliche Zweck dieser weisen Verordnung ist—beizubringen haben*) zur dießfälligen Prüfung vorzubereiten, bin ich erbietig, im Fall eine Anzahl lehrbegieriger Jünglinge und Mädchen, welche die Schulfähigkeitsjahre bereits überschrit« reu haben, sich bei mir melden würden, alle Sonnabende und Sonntage, eine Zeit, w» sie in ihren Geschäften nicht gehindert wer« ben, öffentlichen Unterricht in der Moral unentgeltlich zu geben, u. s.w. *) Man sehe diese Zeitschrift 1. Jahrg. 2. B. 2. Heft Seite!44- D. H.