Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd.4 H. (1811)
- Article
- Imre sefer u.s.w. [Rezension]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 273 (sequence 18)
- Language
- German
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73 ב vertrieben warnt, und keinen König mehr hatten; diese Ta'mudisien lehren gleichwohl ausdrücklich: Das Gesetz der Regierung muß als das höchste Gesetz heilig gehalten werden. Eie befehlen ferner: Bete fleißig für das Wohl der Regierung; ohne ihr erhabenes Ansehen wurde ein Mensch den andern lebendig verschlingen" u. s. w. ׳) Rec. hätte gewünscht, daß der Vcrf. hier die Worte des Pro» phetcn Jeremias angeführt hatte, der den Israeliten ausdrücklich befiehlt, sich sehr für das Wohl derer zu intcrcssiren, in bereit Lande sie Schutz fittden. Das Buch enthalt übrigens noch sehr wichtige Lehren, welche dem Rec. des Raumes wegen nicht anzuführcn gestattet ist. Er selbst hat cs mit einer Aufmerksamkeit durchgenommen, der auch selbst die kleinen eingeschlichencn Sprachunrich» tigkeitcn nicht entgangen sind. So befindet sich z. B. S. 271 Sinnen statt: Sinne; hangen mit der Proposition an ist S. zoz unter gleichem Verhältnisse bald mit dem Dativo und bald mit dem Aceusativo gebraucht; S. 305 darf der Plural von Zeug nicht Zeugen, sondern Zeuge heißen; S. 317 Zeile 7 hat die Opposition einen unrichtigen Casus; S. 315 ist die Phrase mit dem Verde» schmeicheln falsch construirt; S. Z27Zeile 6 befindet *) החושב כזאת טועה וחוטא מד ה/ ומתחייב בנפשו. הרי חכמי חתלמוד, שבזמניהם כבר היו אבותינו בגולה, זלא הבליהם מ?1!* ישראל, ועסכ״זאמרו: דינאדמלכותא דינא הכוונה ׳ שיש חיוב בכל נפש ישראל לקייט דת ודין המלכות בתום לבב• וכן אמרו: הוי מתפלל בשלומה של מלכות, שאלמלא מוראה איש את רעהו חיים בעלו