Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd.4 H. (1811)
- Article
- Verfügungen, die Israeliten im Herzogthum Sachsen-Meinigen betreffend
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 256 (sequence 9)
- Language
- German
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2)6 halten uns aber vor, nach dem Befinden besonderer Um« stände und des Fortschreitens der jüdischen Nation in den hiesigen Landen, die gegenwärtige Verordnung zu mehren oder zu mindern, und zum Lheil oder ganz aufzuheben, auch aus zureichenden Gründen Ausnahmen zu gestatten. So geschehen Meiningen zur Elisabethenburg u. s.nz. Luise, verwittw. Herzogin zu Sachsen, gebornr Prinzessin zu Hohenlohe. IV. u.sw. אמרי שגר Beschluß der im achten Hefte abgebrochenen Recensiou.) Der 2te Theit des vor uns liegenden Werkes enthält die moralischen Lehren oder Unterweisung über diejenigen Psiich« ten, die ans dem Verhältniß deS Menschen zum Men« schen und des Bürgers zum Bürger gröfitentheils fließen. Sie sind aber mit den religiösen Obliegenheiten eng und genau verbunden und durch Belege aus der heiligen Schrift sanctionirt, wie wir es immer in einem Religions« Huche anzntrcffcn gewünscht haben. Moral und Re li« gion sind ihrer Natur nach so zusammen verbunden und eine ohne die andre kann so wenig im Geist und in der Wahrheit ausgeübt werden, daß man sich wundern muß, Wie der Mensch häufig und oft das scheidet, was Gott zusammengefügt