Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd.4 H. (1811)
- Article
- Verfügungen, die Israeliten im Herzogthum Sachsen-Meinigen betreffend
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 248 (sequence 1)
- Language
- German
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248 VI. Verfügungen, die Israeliten im Herzogthum Sachsen - Meiningen betreffend. Nach in diesem Lande scheint man dir zeitherige Verfassung in Ansehung der Israeliten, mit dem Geiste und den Er» eignisscn unserer Zeit nicht mehr übereinstimmend gefunden zu haben, indem unterm;ten Januar!zu ein neues Reglement von Ihrer Durchs, der Herzogin, Ober- Vormünderin und Landesregcntin, erschien, durch welches die neuen Verhältnisse der dortigen Israeliten festgesetzt werden. Obgleich nun zwar darin in der Hauptsache manches — unter neuer Form — beim Alten geblieben ist: so dokumentircn doch die gute Absicht und der edle Zweck des Ganzen, von neuem die Menschenfreundiichen Gesinnungen der verehrten Herzogin und gern wird gewiß jeder humane Leser folgende für die dortigen Jsraesiren günstigere Stellen lesen, welche wir aus dem erwähnten Reglement ausgczogen haben. Wir wünschen indcß, daß auch im Mciuingschen bald diejenigen Ansichten in Betrcff dcr Israeliten zur Basis bienen mögen, von welche» l«an jetzt in manchen andern Staaten zu deren Zufriedenheit und zum Heil der Israeliten, ausgeht! ״-Zum Vorsteher der hiesigen Landcsjndcnschaft und zur Besorgung der geistlichen Verrichtungen, welche nach dem jüdischen Ritual von einem Rabbiner ge׳