Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1811)
- Article
- Königreich Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 1)
- Language
- German
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ו1ב VI. Nachrichten aus verschiedenen Ländern. Königreich Westphalen. Äafsek. Wir theilen den Lesern folgendes Königl. De« kret mit: Wir Hieronymus Napoleon rc. lZufiir- Ministerium.) Haben, nach Ansicht unsers Dekrets vom zi. Marz!Sog, die Einsetzung eines Konsistoriums und der Syn« diken zur Beaufsichtigung des hebräischen Gottesdienstes betreffend; nach Ansicht der Beschwerden des Israelitischen Konsistoriums, welche enthalten, daß sehr viele Juden dem erwähnten Dekrete, dessen Vollziehung noch durch keine Zwangsmittel gesichert ist, nicht Nachkommen; auf den Bericht Unseres Ministers der Justiz verordnet und verordnen: Artikel r. Ein jeder seit dem 31. Marz 1808• in Unserem Königreiche angesessene Jude, welcher sich noch nicht in die Synagogen - Register cintragcn lassen, soll sich auf die erste an ihn ergehende Aufforderung des mit dieser Arbeit beauftragten Syndikus in solche einschreiben lassen, bei Strafe, auf Betreiben dieses Syndikus, vor dem Munizipal-Polizei. Tribunal belangt, und zu einer Geld, strafe von 2 bis 20 Franken verurtheilt zu werden.