Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1811)
- Article
- Französisches Reich [Nachricht]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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98 Verschiedener Z eugnisse, die allmählige Ausdehnung dieser Privilegien in Ansehung der zu Livorno wohnenden und durch Bcrakhschlagung der Aeltesten zugelassenen Juden betreffend; Und endlich einer von dem Tribunal erster Instanz zu Livorno erlassenen Urkunde, enthaltend: ״daß es wahr und notorisch ist, daß die Juden, welche unter den chcmaligen Regierungen Toskana's die Stadt Livorno bewohntcn, sobald sie ballotirt und von den Aeltesten und Vorstehern der jüdischen Nation zugclasscn wurden, die Naturalisirung und die Rechte der toskanischen Unterthancn erlangten, und aller den Einwohnern der Stadt Livorno zugcstandenen bürgerlichen Gerechtigkeiten und Privilegien genossen; daß sic die Funktionen öffentlicher Makler verrichten konnten; daß eines der besagten Individuen nach der Epoche des 20. Marz 1780 jedes Jahr sowohl im Magistrate als in dem Gencralkonscil der Gemeinde von Livorno mit Stimmenrechte saß, und des nämlichen Ranges und der nämlichen Ehrenbezeugungm wie die andern Mitglieder ohne irgend einen Unterschied genoß; daß sic, selbst die Individuen, die nicht Handelsleute waren, von den Abgaben auf die Verträge befreiet waren, die sie mit den übrigen Unter- Ihanen der Stadt Livorno schlossen; daß sic Pässe in der Eigenschaft als toskanische Unterthancn erhielten, und heim Zollamtc Kredit hatten." In Erwägung, daß jedes Gesuch um Naturalisirung, das besonders von ballotirte» und von den Aeltesten zu Livorno vor der Vereinigung Toskang's mir dem Reiche