Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1811)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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33 IV. Nachrichten aus verschiedenen Ländern. W e st p h a l e n. Das Königliche Konsistorium der Israeliten hat Folgen« des pudlicirt: Kassel, am 9. Oktober!810. Es war dringend nöthig, wegen der Wahl und Pflichten der Israelitischen Gemeindevorsteher und deren Beigeordneten, eine nähere Bestimmung vorzunehmcn. Wir haben demnach die anliegende deshalbige Ver« vrdnnng entworfen. Solche thcilcn wir in hinreichender Anzahl hicrncbcn den Herren Syndiken mit, und fordern sie auf, jedem der Herren Vorsteher ihres Bezirkes zw« Exemplare davon zuzufcrtigen. Das eine macht derselbe seiner Gemeinde sofort bclannt, und laßt es dann in der Synagoge anhcstcn. Das andere Exemplar verleibt er dem zu haltenden Bande ein, in welchen alle ähnliche Verfügungen in Gemäßheit des z2tcn <>. der Anlage zu heften sind. Die Gemeinden hingegen, welche noch der Bestellung eines Vorstehers bedürfen, sind von den Herrn Syndiken anznballen, unverzüglich eine» solchen zu wählen. Ihnt werden hierauf voir den Herrn Enndiken die erwähnten lll. IM1 ׳-׳. Band ts