Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 376 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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37« xitcl fccr [)dllgen Schrift soll eben so kaut, als die über- . gen Kapitel, vorgelefcn werden. Entweder der Rabbiners ^^d׳rr VesscnIllb'süM, oder, in Ermangelung derselben, .der Kantor , sind dazu aufzuruftn. §. 30. Das M i sch e b c r a ch sp rechen beim Toralcscnsoll nur für einen, und zwar für den, zur Tora Aufgchenden, Statt haben. Mildrhatige können gleichwol bei diescr Gelegenheit spenden. Es ist jedoch dasjenige Mischaberachspre-ch-^ir.ausgenommen, welches beim Namengebeu der Töchter,^ für Wöchnerinnen und für Kranke geschieht.. §. 31. In Betreff der Vorleftkapittl HaphLorasM) soll Niemand, weder um aufgerufcn zu werden, noch um so!- che vorzulesen, weder am Sabbat!),' noch an den Fest- oder Bußtagen, einen Vorzug haben. Es werden zu dem. Ende auch hierzu, so wie überhaupt zur Tora, sowohl verheirathtte, als auch unverheiralhcre Personen zugclasscn. י׳ 0 •-כ ׳ע Am Tage des M'atnaß Iad 1) soll ferner fein I! sk 0 r m) gcjprcdjcn werden, sondern cs hat der Radbiner oder dessen Adjunkt, oder,׳in Ermangelung d-ssel. bcn, der. Kantor für die Ecmciiide überhaupt ein Mischeberach zu sprechen, ohne also eines N-nnens habe! zu erwähnen. k) הפשרה• י) מתנת יד• 1”)יזכור־