Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 372 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2304627-2304628-2304629-10858266--02797-2305522- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
halt so lange fortbeziehn, bis sic in irgend cm:m andern Fache angestellt sind. §. 15- Die Mitglieder dcr Gemeinden werden ermahnt und aufgcfodcrt, ruhig und leise dem Kantor nachzuüettn, und sich des gesetzwidrigen, so übclrönciidcn Sohrcicns zu enthalten, wodurch so oft die ruhige, wahre ׳Andacht gestört wurde. H. 16. Da rabbinischc Diskussionen nicht in die Synagogen gehören; so soll in solchen Ffin Nabbincr daS sogenannte Schmatessa l), oder kabbalistische und mystische Ecgcnsiandc, sondern nur Neligions - und Eictcnlchrc vortragen. §-!7- Es sollen keitie .Nachrichten von Auktionen, von verkörnen und, gcstohlnen Sachen, überhaupt leine .Gegenstände, die nicht den,Kultus betreffen, in den Synagogen bekannt gemacht,, sondern , wenn cs verlangt wird, dir bcshalbige Anzeige nur am Eingänge der Synagoge angcheftet werden: sowie dicß an den Thüren der Kirchen ebenfalls gebräuchlich ist. '§•18- An jedem Sabbathc und an den Festtagen, soll in der Synagoge, nach Beendigung des Toralc- J) Das Spekulative und Tiefere im Talmud und dessen Kommentaren.