Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 5 H. (1810)
- Article
- Königreich Westphalen
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 297 (sequence 4)
- Language
- German
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297?rauungs-Brief. ״An dem heurigen Tage, dem vierten in der Woche, dem dritten Tage des -Monats (El!:!!), in: Jahre (fünftausend fünfhundert und sicbcnz-g) nach Erschaffung der Welk, ist das Brautpaar, nämlich der Bräutigam Herr!>. dl. *1^20י ,{׳ des Herrn!>. b>.- aus V. r>. und d!e Braut, Jungfer V. N. (oder Frau), Tochrcr des Herrn X dl aus dl. d-., nach der Vorschrift der Israelitischen Religion, allhier zu!SR. ehelich ringesegnet worden. Es hat dabei der erwähnte Bräutigam zu seiner Braut gesproßten: Een meine Ehefrau nach׳ dem Rechte Mosche und Israel; ich will diel) als Ehemann lieben und ehren, dich ernähren und verpflegen, bekleiden und schützen, nnd alle Pflichten eines religiösen Ehemannes!eisten. Auch will ich wegen der Morgmgabc von 802 Franker! (bei-einer Wittwe 400 Fraufen) und der Vermehrung, wie überhaupt alles dessen, wozu ich mich in den Ehepakten verpflichtet habe, meine Schuldigkeit treulich erfüllen." ״Sie, die Braut N. N. hat dagegen ihn:, ihrem Bräutigam.R. R. cingewilligt und angclobt, seine Ehefrau zu feyn, ihn lieben, und ehren und alle Wichten einer religiosen Ehefrau gewiss!!hast erfüllen zu wollen; auch allem treulich nachzukommen, was sic sich in den Ehepakten zur Wicht gemacht hat." _״Zn Bekundung dieser ftyerüchcn Handlung ist Gegenwärnges. öffentlich vorgelcsen, soll auch von den Partheien, so wie von zwei Zeugen, unterzeichnet und von mir, demdie Trauung Verrichtenden bescheinigt werden." - *י) Vollständiger Name.