Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 5 H. (1810)
- Article
- Königreich Westphalen
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 295 (sequence 2)
- Language
- German
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1״. Die Trauung soll nur in der Synagoge vorder h e iki g e n Lade und zwar unter einem, auf vier Stangm ruhenden und von schickliche» Personen gehaltenen Trauhimmel *) vor sich gehen, welcher auch einem Vorhange der heiligen Lade*') bestehen kann." 2״. DaS, an vielen Orten dabei übliche Umhangen einer Decke (Tal ith) ist weder dem Rabbiner noch dem Brautpaare zu gestatten." ״z. Wahrend der Trauungcheercinonic sollen einige in der Nahe der heiligen Lade befindlichen Kronleuchter (oder wenigstens einer) mit brennende» Lichtern versehen feyn. 4״. Die Eröffnung der Ccrcmxnic soll mit einer kurzen deutschen Rede geschehen, in welcher dem Brautpaare die ncuübcruomincnen Pflichten gehörig an's Herz gelegt werden müstem" 5״. Die Trauung geschieht ferner aus folgende Art r Nachdem nämlich die dcntscheRcdc beendigt ist, spricht der die Trauung Verrichtende, jedoch ohne daß etwa sein Name von irgend Jemanden vorher aufgcruftn wird, langsam und mit Würde, den ersten Ccgen, laßt den Bräutigam mit Aussprechung der gewöhnlichen Formel seiner Braut den Trauring darrcicheu, verkündigt hierauf, statt des bisherigen, chaldaischen , den hier angehängien deutschen Tranungsbrir f.*") wörtlich, und endigt sodann auf obige Weise mit den übrigen Scgensprüchcn, indem Niemand als der Kopulant die sogenannten sieben Segcnsprüche"**) verrichten darf-"- *)הופה• **)פרכת• ***)כתובה• ****) עכע כרכות־