Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1810)
- Article
- Einige Blicke auf die Bemühungen der deutschen Israeliten in Hinsicht ihrer Kulturbeförderung
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 27)
- Language
- German
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hierauf von Seiten des Oberraths erstatteten Bericht ergangen ist. zu ihrer eigenen Nachricht und mit dem Aufträge zugesendet, solches der Israelitischen Gemeinde gehörig zu verkünden. ׳;׳. . Damit aber auch der höchste Befehl auf das genaueste und ss schnell als möglich vollzogen werden möge, so wird hierdurch verordne» r 1) die Eltern oder Pfleger armer Jünglinge, welche 14 Jahre alt und zur Erlcrnung eines Handwerks tauglich sind, sind aufzufordern, sich sogleich zu erklären, welchem Handwerke oder Gewerbe sich diesclbige widmen wol« len, und sich um tüchtige Meister umzusehen, welche die Jungen in die Lehre zu nehmen geneigt sind , mit welchen sodann kev Ortsvorstcher die pöchigen Akkorde, deren Verbindlichkeit jedoch erst, wenn sie höchsten Orts ratificirr sind, und. die Jungen das Loos getroffen hat, eintreten kann, auf möglichst billige Bedingungen und unter ׳genauerBeobachtung der.. in dem höchsten Mimstcrial - Re« script enthaltenen Verordnungen zu verabreden rmd zu Papier zu bringen hat. Diese Akkords-Vorschläge werden sodann von dem Distrikts - und Ortsvorstcher unter Zuziehung einiger'angesehenen Mitglieder jeder Gemeinde,' deren Wohl ihnen übcrlaffen bleibt, in Erwägung gezogen, und ein schriftliches von ihnen allerseits zu unter« zeichnendes Gutachten hierher erstattet, das sie nicht allein über .die Akkords - Punkte selbst, sondern auch über die Wür« digkeit und Dürftigkeit jedes Jünglings zu verbreiten hat. 2) Da neben Berichtigung des Lehrgeldes auch für den Aufwand, welchen die Verköstigung und Kleidung