Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1810)
- Article
- Einige Blicke auf die Bemühungen der deutschen Israeliten in Hinsicht ihrer Kulturbeförderung
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2304627-2304628-2304629-10858264-2304956--02328-2305174- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ein durch sie trm den Ortsvorstanden zu erhebendes Ver, zeichniß sammtlicher im vorstehenden §. 17. begriffenen Jünglinge an den Obcrrath einzusenden, und in demselben zu bemerken, welchem Stande und Gewerbe sich jeder.ein, zelnc gewidmet hak.!8) Auch werden diese Vorstände dafür verantwort-׳!ich gemacht, daß die Zöglinge wirklich diesem Berufe folgen, daher hierüber der Oberrath in besonders cmzuführcndcn Iahrsbcrichten sich genaue .Kenntniß zu verschaffen, und diese, so wie den ihnen zum Grunde liegenden ersten Bericht, über die Berufswahl anher vorzulegen hat.' 19) Damit aber auch die wirklich bereits zwischen dem 14tcn und notcn Jahre stehenden welche etwa noch reine Berufsbesiimmung erhalten haben, nach diesen Grund, faßen behandelt werden, so ist das Perzcichniß derselben binnen möglichst kurzer Zeit zu erheben und einzusenden, auch sind Eltern und Pfleger anzuhalten, sich schleunig dcß« falls und wegen der Auswahl des künftigen Berufs zn erklären, und die erforderliche Maaßrcgcln dcßfalls zu ergreifen, die nöthige Aufsicht wird alsbald einzutrtten haben. ־ 20) Die Provinz - Regierungen werden von diesen samintlichcn Verfügungen in Kcnntniß gesetzt, um selbst und durch die Ober und Acnitcr zu deren Vollziehung mitznwirken, und die polizeilichen Maaßregelw, und Unter, ßützung bestehenden Sesitzen zufolge rintrettn zu lassen, 21) Der Oberrath hat nunmehr seiner Seils das in seinen Wirkungskreis einschlagende weiter Nöthige alsbald zu besorgen, und wie vorher schon ihm aufgetragen wor« den, Anzeige und Bericht zu rrsiattcn. . '.'■i,4■;