Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1810)
- Article
- Einige Blicke auf die Bemühungen der deutschen Israeliten in Hinsicht ihrer Kulturbeförderung
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
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Daß cs jedem Israeliten, dem religiösen Gesetze gemäß, gestattet ist, und es demselben daher mit gutem Gewissen erlaubt wird, sich folgender Hülscnfrüchte als: Erbsen, Dohnen, Linsen,- desgleichen auch des N c i se s und H i r se s am NOS als Speisen zu bcdicnen. > ' Wir bemerken jedoch dabei, daß diese Früchte, che, sie gekocht werden, von allen darin befindlichen Kornar« ten als: Rocken, Waizen, Dinkel, Hafer und Gerste, gereinigt scyn müssen. . Derjenige nun, der obige erlaubte Früchte bloß aus Gewohnheit vermied und also מהמת נדר ,iD'tzr נוהג war: mag sich dm nunmehrigen Gebrauch derselben durch . ־} מתיר, ש^שה אנשים«>« lastet -Wir fordern Sie, Herr Rabbiner, im Vertrauen auf Ihre Einsicht und Liebe zum allgemeinen Besten auf, Gegenwärtiges in allen-Synagoge!׳. Ihrer Semeiuden sofort bekannt machen zu lassen, und-dürfen hoffen. Laß Cie in dieser Hinsicht mit Ihrem guten Beispiele vor« angchcn werden; indem man jedes Dawiderhandcln oder sonst, Unzuftiedrrchkit vcrrathcndc Benehmen gegen diese, aufs Teste des Ganzen berechnete Maaßrcgel, als die Handlung eines, seine Pflichten nicht bedenkenden ManneS betrachten würde, der dem Zutrauen des Konsistoriums zu entsprechen sich Nicht befleißigen wolle.: Wir erneuern Ihnen die Versicherung unserer Hochachtung.; •/ Königlich - Westph. Konsistorium der Israeliten. Jacobson. Berlin. Kalkar. Steinhardt. Franke!. Hrisrmsrnr. Merkel, Sekretär. ZU. Jahrs. 1. Band. . B