Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1845-01-01 · Heft 3 · p. Seite 239

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 3
Date
1845-01-01
Page
Seite 239 (sequence 39)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2304627-2304652-10852110--10181-2304919
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

239 Recht belobt, aber auch manche Ansichten dieser Schrift vom Recensente« nicht gethrilt werden. Da nun dies vorzüglich gewissermaßen j« Betreff einiger seiner Aeußrrungen über die Juden geschieht, so wollen wir solche, mit Beziehung auf unsere Mittheilung dies« Schrift betreft send, im 9. Jahrgang der Sulamith, 1. Heft> Seite 68, so wie noch einiges Andere daraus, hier nachträglich mittheilem Der Herr Verfasser ist, wie hervorgeht, ein Gegner der Juden und der Emancipation derselben, und dies verleitete ihn sonach sogar zu einer verkehrten Auslegung des 16. Artikels der Bundesakte, welcher seinen Ansichten im Wege zu stehen scheint. „Der Verfasser betrachtet diesen 1 0. Artikel»"*) sagt der Rreensent, „aus einem für die Bundesregierungen sehr bequemenGesichtspunkt," indem er äußert: „sie (die Regierungen) haben hierdurch nur eine Verpflichtung gegeneinander selbst, aber keineswegs gegen einen Dritten übernommen: Aus derselben Machtvollkommenheit, wodurch sie einander gegenseitig diese Verpflichtung auflegtcn, steht es ihnen auch frei, sich in gemeinsamem Einverständnisse gegenseitig von derselben zu entbinden." „Wir bedauern, daß es der Verfasser über sich gewinnen konnte, diese Worte niederzuschrciben. — Wenn man die ganze BündeS« akte," fährt der Recensent fort, „nach solchen Grundsätzen deuten will, so gelangt man zu dem überraschenden Resultat einer Staatswcisheit, bei welcher Recht und Wilkkühr aufhören, verschiedene Dinge zu sein. Roch fügt der Verfasser hinzu, daß die Bundesregierungen sich nicht zur vollkommenen bürgerlichen Gleichstellungder Juden mit den christlichen Änterthanen, sondern nur zur „Berathung,' wir pieS geschehen könne, verpflichtet habe«. Diese beschränkte Verpflichtung lastet allerdings nicht schwer; ob sich in der Leit seit 1818 Muße zu deren ErMung gefunden hat, wissen wir nicht." - Aus den statistischen Tabellen (der Geburten im Preußischen Staate) ergiebt sich, daß die oft behauptete stärkere Fruchtbarkeit unter den Juden widerlegt ist, „indem unter den Christen mehr Geburten vorgekommen sind, als unter/ *) Er lautet: „Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise di« bürgerliche Verbesserung der Bekenner de< mosaischen Glaubens zu begründen sei."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.