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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 2 · p. Seite 179

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 2
Date
1845-01-01
Page
Seite 179 (sequence 69)
Language
German
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17V den, wie treu und loyal nämlich ihre Gesinnungen gegen die Gesetze des Staats, so wie die aller Juden überhaupt, seien. Ob diese Zeitungsnachricht wahr ist, wissen wir nicht, theilen aber dagegen folgende n e u e si e russische Regierungs-Verordnung mit: „Die russische Regierung hat nämlich an die im Kaiserreiche ansässigen Juden einen Aufruf erlassen, den die officielle Zeitung von Wilna mittheilt, und worin nach Auseinandersetzung der Maaßregeln, welche getroffen worden, um den Zustand dieser Einwohnerklaffe zu ordnen, schließlich die Aufforderung an sie gerichtet wird, sich bis zum 1. Januar 1850 in eine der folgenden Kategorien zu stellen: 1) in eine der drei Handelsgilden, 2) in die Bürgerschaft irgend einer Stadt oder eines Fleckens , mit Erwerbung einiges Grundbesitzes, 3) Ln eine der. Handwerkerzünfte, nach Ablegung der erforderlichen Proben von der Kenntniß des^ betreffenven Gewerbes, 4) in die Ackerbauklasse , entweder auf eigenem Grundbesitz, oder auf Gemeinde- oder Adelsgütern oder Domainen, in welchem Fall ihnen eine Geldunterstützung zur ersten Ansiedelung, zehnjährige Abgabenfreiheit, fünf und zwanzigjährige Entbindung vom Militairdienst und Erlaß aller früher» Abgabenrückstände bewilligt werden soll. Alle Juden, die sich nach Ablauf deS gesetzten Termins nicht einer dieser Kategorien angeschlossen haben, sotten dann, wenn sie nicht etwa mit akademischen Graden bekleidet sind oder zur Ehrenbürgerschaft gehören, und als solche besondere Privilegien besitzen, in eine besondere Kategorie zusammengefaßt und allen RepresstonSmaaßregeln unterworfen werden, welche die Regierungin ihrem Betreff anzunehmen für nöthig erachten möchte." Die israelitischen Gemeinden in Mä h ren haben höchsten Orts um Verbesserung ihrer politischen Verhältnisse gebeten. Se. Mas. der Kaiser von Oesterreich geruheten hierauf ihre Vorstellungen zum Bericht und zu r gehörigen Beacht derselben an die betreffende Behörde zu senden.. Die hohe Milde dieses Monarchen berechtigt zu guten Erwartungen und zur Gewährung dieser Bitten. Wenn es aber in den Zeitungen gerügt wird , daß die reichern Juden in Mähren dabei um eine größere Beschränkung der Freiheit zum Heirathen gebeten haben, wodurch nicht sie, sondern die unbemitteltem Juden dann Hierin deschränkter würden, so verdienten sie mit Recht den in diesen Zeitungen ausgesprochenen Tadel. 5

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