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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 2 · p. Seite 177

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 2
Date
1845-01-01
Page
Seite 177 (sequence 67)
Language
German
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177 also um «ine staatsgrundsätzlich, Bestimmung handeln, so vermöchte sich die Kommission für «inen Grundsatz nicht auSzusprechen, welcher den Genuß politischer Rechte vom religiosett Glimbm abhängig Mächen, oder überhaupt daS Aeußerr d«S bürgerlichen Lebens durch einen bestimmten religiösen Glauben bedingen würde , sofern die Staatsbürger durch dir Grundsätze ihrer Religion an der Erfüllung der bürgerlichen Pflichte» nicht gehindert werden. Allein, sagte die Kommission, der Standpunkt, von welchem sie bei der vorliegenden Bitte der Israeliten auSzugehen habe, sei ein anderer, «S sei «in positiv rechtlicher, den vollen Genuß staatsbürgerlicher Recht« (Wahl- und Wählbarkeitsrechte) räume unser« Verfassung nun einmal bloß den drei christlichen Glaubensgenossen ein , worauf sich von selbst ergiebt, daß eine Aufhebung dieser.VerfaffungSbestimmungen nicht bloß auf einen Theil der nichtchristlichen -Glaubensgenoffen (wie eS in der Kammer einmal geheißen) beschränkt werden könnte, sondern daß die Gleichheit aller würtembergifchen Staatsbürger, ohne Unterschied ihres Glaubensbekenntnisses , in Beziehung auf. staatsbürgerliche Rechte eintreten müßt«. Di« Kommission glaubt«, daß ein Antrag hierauf nicht räthlich sein dürste, und beschränkt« sich, dahin zu beantragen: die Kammer möge be» schließen, die Staatsregierung zu bitten , das erwähnte Gesetz vom 25. ^lpril 1828 im Sinne einer vollständiger» Emancipation einer Revision' zu unterwerfen, und einen Gesetzentwurf hierüber zur Verabschiedung zu bringen. Di« Abstimmung gab das Resultat , daß der Kommissionsantrag durch Akklamation zum Beschluß der Kammer erhoben wurde. Auch di« würtembergisch« Kammer der Stattdesherren hatte die vollständig« Emaneipation der Israeliten beschlossen. All« Vorarbeiten zum Behuf der Darlegung dieser Sache in Betreff eine» vollständigenEmancipationSgefehes bei der nächsten Ständeversammlung, find bereits getroffen worden. Auch erließen bereits, dem Stuttgarter Merkur zufolge, die Israeliten WürtembergS nach Beendigung deS letzte» Landtags eine Dankadresse, wegen deS Antrags auf ihre Emancipation, an den Minister Herrn Grafen von Beroldivgen. Bei der Badischen Ständekammer liegen jetzt(1846) die Eingaben der Israeliten im Badischen , in Betreff ihrer völligen Emancipation, vor. „Sie haben dleSmal in der Kommission," heißt es in den neuesten politischen Zeitungen, IX. Jabrg. I. Bd. 1. Heft. ' 5

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