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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 2 · p. Seite 175

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 2
Date
1845-01-01
Page
Seite 175 (sequence 65)
Language
German
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nun di« etwas tröstende Meinung, daß nur wenig« Au-nah« men in dem neuen Reglement Statt finden «erde», welche» man in Preußen für st« noch zu erwarten hat. —- Im Königreiche Baiern sprachen fich fast alle Mitglieder der Kammer auf dem jetzigen Landtage, namentlich Herr Baron von G u m p«n b e r g überhaupt, Herr E ppelheimer, dem stch sämmtliche Abgeordnete der Pfalz anfchloffen» insbesondere, u. A. m. „sehr feurig für die voll« Emancipation der 60,000 Juden aus» oder doch für di« so» fottige Befreiung derselben von allen bürgerlichen und procrs» sualischen Ausnahmsgesetzen, also für «ine Maaßregel, welche die Emancipation ermöglichen soll." Doch fehlte es auch leider an Gegnern dort nicht ganz, nämlich an einem Abgeordneten Namen» Pfäffinger, welcher all« Bitt» schristen gegen Judenemancipation, die allesammt, mit Ausnahme einer einzigen , aus der Oberpfalz stammten , ver« -treten und, als der Einzig«, Alles vorbracht«, was als geeignet schein «n könnte, Fesseln , Zwang und Unterdrückung unter gewissen Umständen zu entschuldigen," (daß es doch auch in unfern Tagen fast überall immer noch wenigsten» e» n e n öffentlich gegen die Juden austretenden H a m a » giebt N —). - Gleichwohl beschloß di« Kammer, dem Aus« schußbeschlusse ungefähr gemäß , welcher lautete : es sei auf verfassungsmäßigem Weg an Se. Maj. den König die Bitte zu bringen, anzuordnen, i) daß bizum nächsten Landtag ein Gesetzentwurf zur gänzlichen Beseitigung der gegen die Israeliten bestehenden civilrechtlichen und processualischen Ausnahmsgesetze den Ständen vorgelegt werde; 2) daß da» Edict vom 10. Juni 1813 <m. s. Sulamith 4. Jahrg. 5, Hest»M»4ß02.^ti«rr^rLtchlich«»^nd^«ttg«müßm"RWk' (ton unterworfen, und 3) daß bis dahin der schonendste Vollzug der §§.12. und 13. des genannten Edikts angeordnet und dem Handel mit Landesprodukten auf den Grund der §§.19: und 20. kein Hiyderniß entgegengesetzt werden.') Die Midaß nämlich dort Philosophie studirende j üb ische Studenten zur philosophischen Doktorwürde nicht zugelassen werden , er, folgte rin ministerieller abschlägiger Bescheid, weil erst die Erscheinung de« neuen für die jüdischen Unterthanen bestimmten Reglements abzuwarten sei. *1 .Der Referent, Baron von Gumpenberg, soll ursprünglich die Anträge noch -günstiger formulirt haben, damit aber im Ausschuss« nicht durchgedrungen sein," hieß es in der Leipziger

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