Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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120 V spricht in dieser Rede besonders den Dank und die Erkenntlichkeit aus, welche dem berühmten Advokaten Herrn. Martkn (von Straßburg) gebühre, «der auf eine so ausgezeichnete Weise durch seine öffentlichen Vorträge bei dem Cassationshofc, das erfreuliche Erkenntniß in Betreff des Judeneides vorzüglich bewirkte. Auch verdient es eine Erwähnung, daß der jetzige Herr Oberrabbiner zu.Straßburg einen schönen, beredten Hirtenbrief bei Gelegenheit dieses Cassationshof-Erkenntnisses erlassen, in welchem er, nachdem er darin seinen Dank gegen Gott dafür ausgesprochen, daß durch dasselbe die letzte Spur der Unduldsamkeit des Mittelalters verschwunden ist, und seinen Glaubensgenoffen erklärt, daß wöhl durch die für die Israeliten von Seiten des Staats bisher bestimmte Eidesformel bei manchen derselben, gewöhnt, sich den Landcsgesetzen zu unterwerfen, die Meinung hervorgebracht wurde , daß vorzüglich auch die Heiligkeit des Eides in Beobachtung diese r vorgcschriebenen Form bestehe» y Welche Ungerechtigkeit liegt in dieser Form, sagt er, da das mosaische Gesetz nur den Eid in einer bloßen Bestätigung der Wahrheit, die im Namen Gottes geschieht, bestehen läßt, ohne daß solches auch nur ein einziges Mal eine besondere Feierlichkeit bei dieser Handlung vorschreibt. Auch der Talmud fetzt, heißt es darin weiter, die Heiligkeit und Rechtsgültigkeit des Eides nur bloß darin, daß der Schwörende in dem Sinne desjenigen schwöre, welcher ihm den Eid deferirt ü. s. w. *) Interessant ist auch ein Cependant, trds cliers fre res, tolifc bienfait nouveau l’mpose des devoirs nouveaux. Plus d’une fois noüs avons gemf, et notre äme a ete remplie de douleur, cn apprenant que dans des cöntestations, cntrc detix pari Los Isracütcs, Ic scrment dit more judaico avait cte Jemande. Aberration funcste! qui doit pcut-etfe sanaissance a ia jurisprudcncc mente qui a ctabli co mode d’affirmation. Habitue h so soumeüre aus loia de son pays, risraelitc a pu