Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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118 eben so vollkommen gesetzlich bindend erklärt, als W»n er in. der Synagoge im Weisem eines Rabbinen unter allen möglichen Eercmonien geleistet würde, Warumleget Ihr also den hohen Behörden nicht dar , daß die. in den r«sp. Staaten noch gebräuchlichen Formen des Juhcyeidks -bloß Ausgeburten mittelalterlichen Judenhasses, großeMeD Erfindungen getaufter Juden sind , welche die Israeliten denuncirten, sie dürsten gegen Christen falsch schwören und erhielten dafür durch das Lol nickre. Gebet*) Absolution, weshalb man den schwörenden Israeliten auf alle Weise ängstigen, durch die schmählichsten Schreckmittel vom Eide abhalten müsse? Warum schaffet ihr nicht das Kolnidre* Gebet, welches jenen Berläumdungrn einen Willkommenen Schein, und Borwand für das Mißtrauen gegen die Juden leihet,, ans dem Gottesdienste, wie etz bereits in riete» Synagogen geschehen? Wie könnet ihr es ertragen, daßtmtz dem eure Religion und euer HW WM Unterschied macht, ob ihr gegen einen Israeliten oder einen Christen schwöret, und ihr euch durch den Eid selbst, ohne alle Rücksicht auf Personen und Formen in eurem Gewissen gebundM fühlet, — daß trotz dem, durch jene Formen und Flüche eure Bildung desavonirt, eure Religion verdächtigt, euer Gotteshauseuer Cigenthum und Heiligthum,, entweihet und zur Erniedrigung eurer ganzen Glauhentzgenossenschast ge« mißbraucht wird?! D wenn ihr einen Funken von Energie habt, so klage doch nicht erst der Eützelne, den es gerade trifft, oft selbst wegen einer Bagatelle vor Ist Nersynen in der Synagoge mit Lallith und Gebetxiemen und der Lhora im Beisein des Geistlichen unter den entsetzlichsten Verwünschungen seiner Seele und feiner Kinder und Kindeskinder schwören zu müsse», sondern petitioniret ins- *) Welches sich bekanntlich nur aufGelübde bezieht, die der Mensch gegen sich selbst gethan , z. B. Dies oder Jenes zu thun, öder sich zu enthalten u. s. w. Der Herausgeber.