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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 2 · p. Seite 116

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 2
Date
1845-01-01
Page
Seite 116 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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v ■ I. iteber den Judeneld. Während der Cassatioushof zu Paris am 3. März dieses Zahrcs (1846) den Eidmoro znäaieo für ganz Frankreich auf immer zu Grabe getragen hat,*) sehen Mir. dieses Gespenst ,- das den Gräbern des Mittelalters entstiegen, noch immer in Deutschlands Gauen spuken. Es ist gewiß nicht die Absicht so mancher heutigen deutschen Gesetzgebung, den Juden noch immer durch das Festhalten des alten sogenannten Zudeneides zu verhöhnen, ihn auch vor dem'Richterstuhle fühlen zu lassen, daß man bei ihm, sobald er gegen einen Christen , oder vor dem christlichen Richter i zu schwören habe, Betrug und Meineid befürchte, bei ihm unwürdigere Religionslchren und größere Gewissenlosigkeit als beim Christen voraussctze, daher ihn unter allen erdenklichen Schrcckcnsformen beeidige, von welchen der gemeinste Christ befreiet ist. Was ist es aber denn, warum man den Juden nicht in ähnlicher Weise wie den Christen den Eid leisten läßt ohne Gebrauch der Synagoge, ohne die bekannten kränkenden Änreden und teufelischen Verwünschungen, welche statt den Schwörenden zu Ernst rmd iAndacht zu stiNimen, sein Gefühl auf's tiefste verletzen und ihm zugleich durch das radbrcchende Börsprechcn der hebräischen Flüche von Seiten des Richters *1 Man vergleichedie Sulamith, S.Iahrg. t. Heft, Seite 76. Auf Beranlaffung eines jüdischen Klägers, Herrn Gougehheim nämlich, welcher verlangte, daß stin Gegner Herr Ccrfberr nach alter Form in der Synagoge einen Eid leisten solltet protestirte zwar der Letztere dagegen, allein der K, Gerichtshof zu '. Eolmar entschied zu Guiisten de« Herrn Ä-ugenheim.'' Run aber hat der KCaffationshof dieses Erkenntniß taMrt, ünd zwar . Mit Gründen, durch welche die alte Eidesart der Juden inFränk- ' reich auf immer abgeschasst ist. Der Herausgeber.

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