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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 1 · p. Seite 78

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Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 1
Date
1845-01-01
Page
Seite 78 (sequence 78)
Language
German
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, ■ 78 meindevorstände) auch eine Folge der obengedachten Bestrebungen und ob es für diese Juden eine Wohlthat sei, oder ob und wie es damit Zusammenhänge, vermögen wir nicht zu bestimmen. Schon seit 1827 sind die russischen Juden militairpflichtig. Ueber 20,000 derselben dienen in der russischen Armee, in der Garde, auf der Flotte u. s.w. Im Februar 1844 erschien ein Ukas, nach welchem nun alle jüdische Rekruten zur — kaukasischen Armee gezogen oder in Handwerks - Compagmeen eingestellt werden sollen. Russische Juden, welche als / Ausreißer ergriffen werden , sollen nunmehr unter's SOTititair, oder wenn sie dazu untauglich sind, in die Straf-Compagmeen geschickt werden. Sind sie aber zu Strafarbeiten nicht tauglich, so/werden sie mit ihren Weibern nach Sibirien geschickt. — Im September 1844 erging die Verordnung, daß von nun an jüdische Bet- und Schulhauser 100 Klafter von jeder griechisch-katholischen Kirche in einer und derselben Straße, und 50 Klafter von einer Seitenstraße entfernt / erbaut werden müssen. Da den Juden unter der jetzigen Regierung der Eingang in die altrussischen Provinzen, nach alten Gesetzen verboten ist, so wird ihnen doch der Aufenthalt auf einen Tag mit Polizei- Billet, auf 3 Tage nur mit Erlaubniß des Gouverneurs in Kieew (in dessen benachbarter Gegend auf der Westseite Juden wohnen) gestattet. Die Uebertretungen dieser Gesetze werden hart bestraft. /. - Im Gegensatz gegen diese Verordnung sollen die karaitischen Juden in ihren Wohnungen das Ehrenbürgerrecht erhalten können, ohne die für die talmudischen Juden bestehenden Beschränkungen. Die Juden, welche ohne Erlaubniß die Gränze überschreiten, oder über die Zeit', welche in-ihrem Paffe bestimmt ist, ausbleiben, sollen, wenn sie zurückkehren, als Vagabunden behandelt und unter das Militair gesteckt werden, taugen sie aber zum' Kriegsdienst nicht, so soll man sie unter die Arrestanten- Kompagnieen bringen, und sie sollen sich weder in dem einen, noch in dem andern Fall loskaufen können. (Ein solcher Akt ist -kürzlich an zwei solchen gesetzübertretenden Judendie ohne Gouvernements-Paß nach Petersburg gekommen, auf allerhöchsten Befehl vollzogen worden. — ‘ —} v Im April 1841 erfolgte die Bekanntmachung eines Eides, den die in den öffentlichen Dienst tretenden Juden zu leisten haben, und im Mai eine Bekanntmachung der Uebersetzun-

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