Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 70)
- Language
- German
- Belongs to
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zu berichten, damit Allerhöchsten Orts bestimmt werden könne, ob sie zum Landwehr-Officier-Examen zugelassen werden können. Nachdem der Westphälische Merkur die in No. 113 befindliche Nachricht, daß ein jüdischer Freiwilliger in Berlin, Unteroffizier geworden und nach vollendeter Dienstzeit den Abschied als Landwehr-Lieutenant erhalten habe, widerrufen und sie mit unhaltbaren Gründen eine aus der Lust gegriffene Erfindung nannte, widerspricht Jemand (unterzeichnet: M.) in der Berliner Vosstschen Zeitung auf Grund der ihm zugekommenen Belege, dem Westphalischen Merkur „auf das Entschiedenste" wie folgt: „Der gedachte jüdische Freiwillige hat innerhalb seines ' Dienstjahres fünf Monat als Unteroffizier gedienr und bei seiner Entlassung ein Quali^icati onS- 3eugniß zum Landwehr-Offizier erhali.e'n." In manchen deutschen Staaten ist es bekanntlich noch üblich, daß besonders in öffentlichen Bekanntmachungen der Landesbehörden auch da, wo die nähere Bezeichnung nicht etwa nothwendig, sobald der betreffende Name der eines Juden ist, noch das Wort jüdisch hinzugefügt wird, z^ B. der jü d i sche Kaufmann N N. u. dgl. In Preußen , wo die Juden seit 1812 die vollen bürgerlichen Rechte genießen, ist dieß indeß längst in solchen Fällen nicht mehr üblich. Da nun gleichwohl am 7. Septbr. 1844 das K. preußische Stadt» und Lsndgericht zu Darkehmen bekannt machte, „daß über das Vermögen eines jüdischen Schnittwaarenhändlers N. N. durch Verfü g u n g vom 4. Juni der Concurs eröffnet ist", u. s. w., so äußert sich darüber ein Ungenannter, bloß V. A. unterzeichnet, in der Berliner Vosstschen Zeitung wie folgt: „Einsender dieses ist das Religionsprädikat hierbei aufgefallen , da er noch nie - etwas über einen christlichen Schpittwaarenhändler gelesen Hai; andererseits auch nicht glaubt, daß sich zu Darkehmen ein christlicker Schnittwaarenhändler mit ganz gleichem Namen wie der erwähnte jüdische befindet.^ Ein Land- und Stadtgericht müßte doch mit Dergleichen Annoncen vorsichtiger sein, denn, daß man sich (wie es wohl auch der Fall ist) nichts dabei gedacht habe, ist keine Entschuldigung." WaS man doch Alsts jetzt liest und wie man doch so häufig da, wo von Juden die Rede ist, fatale Äeußerungen fin-