Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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17 ' - Hat ja übrigens auch die Erfahrung vieler Zeiten cs bewährt/daß, wenn Bekenner des. jüdischen Glaubens zu öffentlichen Acmtem, oder zu politischen Befugnissen gelangten, sie dieses Recht nicht nur nie zum Nachthcilc des betreffenden Staats ober ihrer Mitbürger andrer Conscfsion irgend mißbrauchten, sondern im Gegentheil bezeugen viele Beispiele, daß JudenauchzurBeförderungchristlicherKirchen und Schulen durch Wort undThal eifrigst beigetragen haben. - * . .' . * ■ . ■ —-Man bat zwar gesagt, daß die Ehrenhaftigkeit derselben („der das städtische Bürgerrecht erworbenen, hierbei zurückgesetztcn, Juden, die unzweifelhaft zu dem würdigem und intelligentem Theil der israel. Gemeinde gehören") durch Eiitzichung der bürgerlichen Ehrenrechte keineswegs in Zweifel gezogen sei; allein es kann jene Ent» ziehung doch wohl nur entweder auf einem politischen oder auf einem moralischen Grunde beruhen, und glauden wir in Obigem dargethan zu haben , daß die dagegen . anzuführcndcn politischen Motive nicht durchgreifend erscheinen, so ist cs doch am Ende nur ein die Moral und Ehrenhaftigkeit angreifendes Motiv, wodurch ihre Herabsetzung involvirt ist. Wir erlauben uns aber in letzter Beziehung noch mehr, hinzuzufiigen. Eben weil die Juden durch Jahrhundertlange Borurthcilc so hcrabgewürdigt wurden, ist es wohl Pflicht der Höherstehenden, gerade ihre Borrnrtheilslosigkcit zu bewähren. Kann man es wohl der großen Menge, die mit gewöhnlichen Rahruugssorgen zu kämpfen har, verdenken, wenn sie, in dem Juden einen neuen Gewerbs-Concürrcntcn erblickend, für jede mögliche Beschränkung des Letztem stimmt? — Die Auscrwähltcn des Volks, die edlen Männer , welche durch Geburt, Stand und Erziehung dazu berufen sind, über den Völksparthcicn zu stehen, gegen die Volksleidcnschastcn anzukämpfcn und die IX. Jahrg. I. Bd. I. Heft. 2