Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 ,; kann, werden dennoch von fanatischen Schriftstellern „die Fremden" genannt, gleichsam als wären dieselben erst gestern oder vorgestern mit der Schncllpost oder dem Dampfschiffe in Deutschland angelängt. — In Hinsicht der ehelichen Verbindungen zwischen Christen und Israeliten haben letztere bekanntlich durch den in Paris vesfammclt gewesenen großen Sanhcdrin, ihre McPung frei und human ausgesprochen; cs würde daher wahrlich nicht un interessant sein, auch die Meinung unserer heutigen christlichen Theologen durch eine dcsfalls zu veranstaltende Synode von katholischen und evangelischen Geistlichen zu vernehmen. — Die Zulassung solcher Ehen dürfte freilich nicht bedingt werden , " daß her Israelit oder die . Israelitin vor oder nach der Eingehung der Ehe zum Christcnthum übergehen, auch nicht, daß die Kinder getauft, michin zu Christen erzogen werden müssen; denn dergleichen Bedingungen würden die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzen, folglich ungerecht und unmoralisch sein. Die Hindernisse der beiderseitigen Verheirathungcn würden freilich am Besten beseitigt werden können, wenn (wie in Frankreich) die. Ehe als eine Civil - Handlung constituirl, und den Brautleuten cs frei gestellt würde, nach dem Abschlüsse des Civil-Actes die Einweihung des Priesters zu cinpfaygen. Doch das gehört zum Forum de^ Gesetzgebung. ' : v.; ■ II.; . Nachträge, die Verhältnisse der Juden im Königreiche Sachsen betreffend. Als der Herausgeber dieser Zeitschrift im 12. Hefte des 8. Jahrganges derselben, Seite 305, seinen Aufsatz: „Einige Worte u. s. w. über die Verhandlungen der zweiten sächsischen Kammer, die Juden betreffend," mitthciltc, hatte er ohne eigenes Verschulden und