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Jeschurun · 1930-09-01 · Heft 9-12 (September 1930) · p. Seite 434

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 9-12 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 434 (sequence 116)
Language
German
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434 Die fünftägige Arbeitswoche und ihre Problematik aber, die sonst Fünftagebetriebe, die einen Lohnausgleich gewähren, auf dem Arbeitsmarkt genießen, fällt unter allen Umständen fort, wenn es nur noch solche Betriebe gibt, und wer dann die Elite der Arbeiterschaft für sich gewinnen will, der wird sie durch andere Vergünstigungen anlocken müssen. Aus den bisherigen Ausführungen ergeben sich Kon? Sequenzen von weittragender Bedeutung: I. Für die Fünftagewoche als prinzipielle Institution, losgelöst von der gegenwärtigen Krise, folgt als erstes, daß einzelne Unternehmer auch inmitten einer auf sechs Arbeitstage eingestellten Volkswirtschaft, und zwar selbst bei günstiger Konjunktur, die neue Arbeitswoche durchführen können, ohne daß ihre Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt wird. Diese Erkenntnis ist für uns von außerordentlichem Werte; denn sie zeigt, daß und weshalb der religiöseJude unter bestimmten Voraussetzungen auch grö? ßere P r o d u k t i o n s s t ä 11 e n ohne Schaden für die Rentabilität am Sabbath still? legen kann. Wir heben dies mit umso stärkerer Be? tonung hervor, als sich selbst in orthodoxen Kreisen die Meinung festgesetzt hat, als ob es fast unmöglich wäre, eine größere Fabrik am Sabbath zu schließen und der Belegschaft, zumal wenn sie aus nicht jüdischen Elemen? ten zusammengesetzt ist, einen doppelten Ruhetag zu ge? währen. So ist der Sabbath aus den Fabriken am schnell? sten geschwunden, und selbst jenen Fabrikanten, die in ihrer eigenen Lebensführung gewissenhafte Schaumre Schabbos sind, wurde es zur Selbstverständlichkeit, die Auswirkung des Sabbathgesetzes auf den Fabrikbetrieb durch Sabbathkontrakt u. a. m. zu umgehen. Das ist auch ohne weiteres begreiflich, wenn man sich vor Augen hält, daß früher die tägliche Arbeitszeit so hoch be? messen war, daß eine weitere Erhöhung zugunsten eines zweiten Ruhetages kaum in Frage kam, so daß der Ver?

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