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Jeschurun · 1930-09-01 · Heft 9-12 (September 1930) · p. Seite 370

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 9-12 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 370 (sequence 52)
Language
German
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370 Die Anfänge von Hirsche! Löbels Berliner Rabbinat Antecessoris bis zu meiner Ankunfft ist natürlicherweise in die Angelegenheiten hiesiger Judenschaft ein vieles unausgemacht geblieben, so einer promten Regulierung bedurfft und mir die erste Zeit meines hiesigen Aufenthalts hinlängliche Beschäftigung gaben. Ich habe dabey zwar nicht versäumt, mich von den Verfaßungen dei* Gemeinde zu unterrichten. Indeßen hat die Kürtze der Zeit und besondern die von Ew. Königl. Majestät hohem General-Directorio veranlaßte allgemeine Versammlung sämtlicher jüdischen Gemeinden, welche die Regulierung der jährlichen Praestandorum155 zum Gegenstände hatte und allererst kürtzlich auseinander gegangen ist, mir hierunter so viele Hinderniß in den Weg gelegt, daß es ein zu dreistes Unternehmen seyn würde, Ew. Königlichen Majestät mit meiner noch sehr eingeschränkten Kendtniß von den hiesigen Verfaßungen 107 etwas vollständiges und satisfaisantes über Eingangs erwähnte Materien einberichten zu wollen. Ich kann hierbey nicht unangezeigt laßen, daß die nothwendig erforderlichen Uebersetzungen und der Mangel einiger Assistence von Seiten der bisherigen selbst der Verfaßung nicht kundigen168 Assessoren die Schwürigkeiten sich 163 sehr häufen und einen außerordentlichen Auffenthalt in dem Fortgang der Sache verursachen. Diesem allen ohngeachtet aber würde ich es mir zur vorzüglichsten Pflicht machen, Euer Königlichen Majestät allerhöchsten Befehlen nach meinem äußersten Vermögen ein Genüge zu leisten, nur übersteigt es meine Kräffte, dieses sogleich oder binnen kurtzer Zeit zu bewerkstelligen. 166 Die jährlichen Praestanda (Steuerleistungen: 4800 Rtl. Rekrutengelder, 25 000 Rtl. Schutzgelder, 300 Rtl. Montis pietatis Gelder, 400 Rtl. Kalendergelder und zuerst 1773: 8100 Mark Silberlieferung) mußten auf die Judenschaften der einzelnen Provinzen excl. Schlesiens, Ostfrieslands und Westpreußens für die Zeit von Crucis (14. Sept) 1773 bis dahin 1778 umgelegt werden. Die ״Repartition“ geschah in Berlin durch die Deputierten der preußischen Judenschaften. Die ״Designation“ der getroffenen Repartition wurde am 22. Siwan 5533 (13. Juni 1773) also am Tage vor Absendung des obigen Schreibens) von Zewi Hirsch in Berlin (unserem Hirschei Löbel), Aron Levi Heller, Dajjan in Frankfurt a. O. und Elia aus Posen in Landsberg unterzeichnet. — Die erste Repartition von 1728 habe ich in Isr. Monatsschrift, Berlin 1901, Nr. 1 veröffentlicht. 167 scilicet: der Gemeinde. Siehe den vorhergehenden Abschnitt. 168 Es kann sich dies nur auf die neuen seit 1773 tätigen Samuel Sanvil, früher in Strelitz, und Löb Ferrnbach, früher in Fürth, beziehen. Siehe Anm. 28—29.

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