Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1930)
- Date
- 1930-03-01
- Page
- Seite 131 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Änfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat 131 ב״ה* היום הזה נתקבל לאב״ד ור״מ בקהלתיגו אשר נבחר לראשון למז״ט מאת האלופים קצינים פו״מ בצרוף ט״ו אנשים ול״ב אגשים בעלי התמניות ובצרוף עוד אסיפה מאושרת עד ס״ג אנשים ועד בכלל ה״ה הרב הגאון הגדול המפורסם מו״ה צבי הירש נרו והוא כעת אב״ד ור״מ בק״ק מנהיים ועלה עליו הגורל קודש לה׳ ע״פ רוב הדיעות להיות הרב הגאון מהרצ״ה הנ״ל אב״ד ור״מ דקהלתינו ולהיות לו כל ההכנסות ושכרו הקצוב לו מאלופי הקהל ע״ז♦ להיות לו לראיה מהימנא באגו על החתום בערלין יום א' כ״ד אדר שני תק״לבית לפ״ק. Endlich war es so weit, daß am 1. Siwan (2. Juni) der Rabbonusbrief mit 60 Unterschriften ausgestellt werden konnte.8 Sehen wir, was die Berliner Gemeinde von ihrem Rabbiner erwartete und welche Rechte sie ihm gab.9 Die Gemeinde sej eine Herde ohne Hirten; es fehle ihr ein Rabbiner, der dem Fragenden antworte, ein Führer (1שוטר ומושל־־), dessen Worte den Strauchelnden aufrichten, dessen Thoralicht der Gemeinde erstrahle. Die Anstellung als רב ומורה erfolgt für Berlin und Provinz auf drei Jahre. Als Pflichten werden besonders aufgezählt: 1. Torabelehrung im Beth-Hammidrasch; 2. Vorträge (in der Synagoge) am Sabbat שובה und am Sabbat הגדול 3. Entscheidung von Rechtsfällen zusammen mit zwei Dajjanim und Auskunft über alles, was durch das Religionsgesetz verboten und erlaubt ist; 4. Segenerteilung (beim Duchenen)10 und Verrichtung des Tal-, Geschem- und Neilagebetes. An Rechten zählt der Rabbonusbrief auf: 1. an jedem Sabbat die dritte Alijja; 2. den ersten Synagogensitz an der Ostseite links vom Aron ha-Kodesch und für die Gattin des Rabbiners entsprechenden Sitz in der Frauenabteilung der Synagoge; 3. als Gehalt monatlich 50 Taler außer dem Gehalt seitens der Pro- 8 Gedruckt bei Landshuth S. 78—80, separat עטרת צבי S. 14 bis 16. Wiederholt von Michelsohn in ׳צבי לצדיק Pietrkow 1903 und 1910, S. 149—150. 9 Vgl. zum Folgenden die fast gleichen Kontrakte mit den früheren Rabbinern bei Landshuth S. 24, 27—28. 10 Ich verstehe dies dahin, daß an Stelle des Vorbeters der Rabbiner die einzelnen Worte des Segensspruches יברכך וכר den Kohanim vorsprach.