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Jeschurun · 1929-11-01 · Heft 11-12 (November 1929) · p. Seite 528

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 11-12 (November 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 528 (sequence 18)
Language
German
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528 Um den Zionismus. das ist mir klar, daß man sich jetzt nicht auf theoretische Erörterungen beschränken darf, sondern daß ohne Zögern gemeinsam gearbeitet werden, und daß im Äugenblick, ungeachtet aller prinzipiellen Stellungnahme, die gefährdete Position in Palästina mit aller Kraft verteidigt und gehalten werden muß. Und daß ferner nicht eine Gruppe allein, sondern nur eine Koalition und Kooperation aller jüdischen Kräfte hierzu imstande ist. Weizmann hat das erkannt, aber er ist auf halbem Wege stehen geblieben; sein langer Kampf um die Ägency beweist, wie schwer es ist, selbst die elementarsten Einsichten gegen den übermächtigen Illusionismus innerhalb der zionistischen Organisation durchzusetzen. Es war ein Fehler, ein Element von der Mitarbeit an der Ägency auszuschließen, dessen unvergleichliches nationales Beharrungsvermögen und dessen vitale Energie zumindest ebenso wertvoll sind wie die noch sehr problematische finanzielle Unterstützung des andern. Wenn die Forderung gestellt wurde, die Aufgabe der Ägency auf eine wirklich gemeinsame Plattform zu beschränken und sie nicht mit Dingen zu belasten, in denen es ein gemeinsames Arbeiten nicht geben kann, so war das nicht der egoistische Wunsch einer Sondergruppe, sondern die realpolitische Einsicht, daß andernfalls ein gedeihliches Arbeiten der Ägency überhaupt, auch in ihrem jetzigen Rumpfzustand, kaum zu erwarten ist. Und daß eine allgemein nationale Institution wie die Ägency auf einer demokratischen Vertretung des ganzen Volkes beruhen muß, ist auch nur eine Selbst- Verständlichkeit. Wenn Sie mir inbezug auf diesen Punkt vorwerfen, daß ich mit zweierlei Maß messe, so verwechseln Sie hierbei zwei ganz verschiedene Dinge. Es ist natürlich ein Unterschied, ob eine weltanschaulich geschlossene Gemeinschaft, die in ihrer Verfassung eine prinzipielle Verbindung von Demokratie und Autorität vorgesehen hat, in einer bestimmten Sphäre das demokratische Prinzip ausschaltet und sich freiwillig einer selbstgesetzten Autorität unterwirft, oder ob eine aus ganz heterogenen Elementen zusammengesetzte Körperschaft, die theoretisch und grundsätzlich auf dem Boden

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