Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 511 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
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Mentioned entities
- Amoraim 1× ep/1003430
- Job 1× ep/1005326
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Bücherbesprechungen 511 (der Sprachauffassung des Volkes) und dem ,,feiner abgestimmten des kultivierten Sprachcmpfindens“ der talmudischen Auslegung. (Das Beispiel Baba mezia 2a, nach dem das ומצאתה Deut. 22,3 in der Volksauffassung schon durch das bloße Erblicken (,,auffinden“) gegeben ist, während die halachische Interpretation den Moment erfaßt, in dem der Fund sich tatsächlich im Besitz des Finders ״be-findet“, hätte statt durch den Unterschied der beiden freindsprachliehen deutschen Composita besser aus תי״ך selbst belegt werden können, wo מצא des öfteren die Bedeutung ,,gelangen“ hat: vgl. Ijob 11,7 אם עד תכלית שדי תמצא oder gar Jes. 53 הן ביום צומכם תמצאו הפץ• Wenn auch schon jetzt aus den Ausführungen des Vf. klar wird, daß er im שמד::• eine Art niedere, landläufige, subjektive Erfassung des Textwortes niedergelegt sieht, während im Pschat die höhere, objektiv gesicherte gegeben ist, so müssen doch seine prinzipiellen grundlegenden Darlegungen über das Verhältnis von משמע und משט abgewartet werden, bevor endgültig dazu Stellung genommen werden kann. Die ,,Einleitung“ berührt überaus sympathisch durch das Pathos des gläubigen Bekenntnisses zu תורה שבע״פ* Es war wohl kaum die Absicht in eine ausführliche Beweisführung für das Aller der mündlichen Ueberlieferung einzutreten. S. 9—12 wollen aber doch einen Ansatz dazu geben. Und da hätten wir statt des Gebotenen, an einzelne Tatsachen und Aussprüche Änknüpfenden, doch die großen allgemeinen Beweismomente lieber hervorgehoben gesehen. Etwa die Sinnlosigkeit, daß die in ihrer Kürze völlig in der Luft schwebenden Gesetze des Patenteuchs nicht gleich von vornherein von Ausführungsbestimmungen begleitet gewesen wären. Die fernere, daß die Tannaiten an den Wortlaut des Schrifttextes Gesetzesauffassungen angelehnt, die etwas völlig anderes aussagen als man auf Grund der natürlichen Auffassung vermuten könnte, man denke nur an das ,אם איבו ענין וכו und die nur erklärbar sind, wenn man uralte Ueberlieferungen voraussetzt, an die die Gesetzeslehrer gebunden waren. Die Bestätigung, die das Älter der Ueberlieferung durch die vergleichende Religionsforschung und durch die Ausgrabungen gefunden, wie wenn der Text der ׳כתובה der uns z. T. von den spätesten Amoräern überliefert wird, sich wortwörtlich in den Funden von Assuan wieder findet, seine Äuthenticität damit also um fast ein Jahrtausend früher belegt ist usw. usw. Was die Darstellung betrifft, so bringen die aus der Medizin hergenommenen Hnalogieen und Belege — der Vf. ist bekanntlich Arzt — eine erfreuliche Belebung und originelle Auffassung hinein, verführen aber auch an manchen Stellen zu Unverständlichkeiten für den mit den terminis technicis nicht Vertrauten.