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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 146

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 146 (sequence 40)
Language
German
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146 Geistige Kämpfe um Lebensfragen usw. Im־ Jahre 1850 hatte das bayerische Staatsrniaisteriurn 28 Fragen zusammengestellt, ״Fragen der bayerischen Staatsregierung über die Verhältnisse der Israelitischen Kultus gemeinden im Jahre 1 85 0“, die die Regierung den Vertretern der gesetzestreuen und den Wortführern der Reform vorlegte. Die gutachtlichen Äeußerungen dieser Persönlichkeiten wollte das Ministerium als Material für die gesetzgeberische Behandlung der jüdischen Gemeindeverhältnisse verwenden und zur eigenen Orientierung benutzen. Äm 28. Mai 1850 forderte die Regierung eine Reihe namhafter führender Persönlichkeiten auf, ihr Gutachten über diese Fragen abzugeben. Diese behandelten grundlegende Fragen der jüdischen Weltanschauung und der Gemeinde-Verfassung und sollten eine klare Stellungnahme der führenden Vertreter der gegensätzlichen Anschauungen herbeiführen. Die erste Frage bezog sich auf die allgemeine Mitglied- Schaft der Kultusgemeinde: 1. ״Wer erscheint nach jüdischen Lehrbegriffen als selbständiges Mitglied einer israelitischen Gemeinde?“ Die beiden Äub sowie Löwi-Fürth antworteten: Der jenige, welcher in der Gemeinde ansässig ist oder darin ein eigenes Gewerbe betreibt. Mendel Rosenbaum-Zell bei Würzbürg faßte seine Meinung dahin zusammen: Jeder Israelit, welcher seine Volljährigkeit erreicht hat. Diese tritt schon mit zurückgelegtem 13. Lebensjahr in religiöser Beziehung ein. Adler, S. B. Bamberger und Feuchtwang wie M. R. Seligmann-Kaiserslautern führten aus, daß selbständiges Mitglied einer Kultusgemeinde jeder ansässige Familienvater sei, der sich zum Judentum bekennt und Anteil an den Kultuslasten trage. Wie sehr diese Fragen der bayerischen Regierung noch heute ihre Aktualität bewahrt haben, zeigt insbesondere die

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