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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 143

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 143 (sequence 37)
Language
German
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Die göttlichen Attribute 143 Mensch den gesetzmäßigen, eisernen Zwang des göttlichen Willens erkennt. Aus diesem Grunde wird nun auch Gewurah mit Midath hadin gleichgestellt. Denn die Größe ist eine Eigenschaft, die letzten Endes nichts anderes als eine Zuständlichkeit kennzeichnet. Aber Gewurah qualifiziert immer eine Tätigkeit. Das Bild eines Helden mag das Verhältnis dieser beiden Attribute veranschaulichen. Auch der ruhende aind schlummernde Held besitzt ׳כח Energie (der Terminus bedeutet ja auch im philosophischen Sinn ,,potentielle Kraft“). Um aber seine ״Größe“ zu offenbaren, muß er sich aufrichten und durch Heldentaten seine Gewurah zeigen. So läßt auch Gott durch die ״Macht seiner Hand“ die Gewurah-Tat sich vollziehen, und, ganz ebenso wie die Gerechtigkeit unerbittlich ihr Ziel verfolgt, bis sie zufriedengestellt ist, ruht auch die göttliche Gewurah nicht eher, als bis sie des Objektes, an dem sie sich auswirkt, Herr geworden ist und es überwunden hat. In dieser unaufhaltsamen Tat Vollstreckung, in dem unabänderlichen Gesetz und dem eisernen Willen liegt ״Midath hadin“ begründet. So sind es denn diese Momente, welche die Kabbalah als diejenigen herausgegriffen hat, die das Attribut Gewurah in entscheidendem Sinn charakterisieren. Und dies mit vollem Recht. Denn jenes andere Kriterium der Machtvollkommenheit und der freien Beherrschung aller Kräfte ist ja bereits als das Merkmal der Gedulah erkannt worden. In jedem Fall also ist es die formale Seite des Attributes, die von der Kabbalah zu prinzipieller Bedeutung erhoben wird, und durch diesen Hinweis findet die eigenartig anmutende Tatsache, daß Gewurah sich einerseits stets als Ueberwindung der starren Gesetzlichkeit auswirkt, aber andererseits als Midath hadin, als Prinzip der Gesetzmäßigkeit bestimmt wird, ihre ausreichende Begründung. Inwiefern aber der formalen Seite die besondere Tragweite, die ihr eingeräumt wird, zukommt, und inwiefern insbesondere die hohe Stellung, welche die Attribute גדול und גבור einnehmen, sich aus den Eigenschaften der freien

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