Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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אין מוקדם ומאוחר בתורה 27 Bevor wir die Frage behandeln, wie diese Gesetze hierher kommen, müssen wir kurz auf ihren Inhalt eingehen. Sie bilden einen Nachtrag zur Opfergesetzgebung Lev. 1—7 und zur rmD^-Gesetzgebung Lev. tl—16. פ, שלוח הטמאים die Entsendung der Unreinen aus dem Lager schließt sich am einfachsten an Lev. 5, 2 und 3. Dort wird ein קרבן עולה ויורד verordnet für den Unreingewordenen. Da es — jedenfalls nach der Tradition — im Allgemeinen nicht verboten ist, sich zu verunreinigen, ferner aber auch sehr viele Verunreinigungen ohne jedes Verschulden des Betroffenen eintreten können, so ist nicht einzusehen, worin die Sünde besteht, die durch dieses Opfer gesühnt werden soll. So wird denn die überlieferte Erklärung im Rechte sein, daß nur der ein solches קרבן zu bringen hat, der in Unreinheit das משכן betreten oder von den Opfern gegessen hat. Das findet seine Ergänzung und Erklärung in dem Gebot, daß die Unreinen das Lager verlassen müssen, denn im ganzen Lager durften קדשים קלים gegessen werden, und nach der Erklärung des R. Ismael war ja in der Wüste jede Schlachtung ein ״קרבן Nebenbei bemerkt spricht übrigens die Stellung unseres Abschnittes durchaus für die traditionelle Ansicht, daß die Entfernung aus dem Lager nicht für alle טמאים gleich war. Der טמא מת hatte nur מחנה שכיבה zu meiden, der זב auch מחנה לויה und nur der מצורע alle drei Lager. Vergl. dazu Hoffmann, Leviticus, S. 303. 10—5 ,5) פ, גזל הגר) ist ein Nachtrag zu Lev. 5, 20—26, der Vorschrift über ׳אשם גזלות dem Schuldopfer für Eigentumsvergehen, behandelt den Fall, daß der Geschädigte gestorben ist, ohne Erben zu hinterlassen. פ, סוטה ist ebenfalls ein Nachtrag zu den Opfergesetzen. Die Minchah der der Untreue verdächtigen Frau ist verwandt mit אשם תלוי Lev. 5, 17—19, denn es wird eines zweifelhaften Vergehens wegen gebracht, mehr aber noch mit מנחת חוטא, dem Sündopfer der Allerärmsten, denn sie enthält weder Oel noch Weihrauch. Da aber hier nicht eine Sühne, sondern nur eine Aufklärung und gegebenenfalls eine Bestrafung erwirkt werden