Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 658 (sequence 82)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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658 Der Passauer Judenprozeß 1478. (in E: der junge Mager und Jösel)1 die wegen ihrer Jugend oder weil sie Fremde waren, von den anderen Juden nicht hinzugezogen wurden oder überhaupt nur durch Mitteilungen anderer von den Vorgängen Kenntnis hatten. Merkwürdig, daß man diese drei (in E: zwei) deren mangelhafte Orientierung vorher schwerlich bekannt war, zum Schlüsse hintereinander verhörte. Gerade von den beiden jungen Salmon und Mager mußte man doch mittels der Folter eher als von den übrigen Gefangenen Geständnisse erwarten! Sollten sie nicht schon früher verhört und im Berichte nur deshalb am Schlüsse aufgeführt sein, weil ihre Geständnisse nicht so schwerwiegend wie die der anderen Juden waren? Wann die Einzelnen verhört wurden, ist nicht angegeben. Sie wurden am Abend des 10. Februar gefangen genommen. Die Verhöre dürften daher am 11. Februar begonnen haben. Berichtet werden nur die Aussagen — nicht auch die vorgelegten Fragen und die sie begleitenden Folterungen — und zwar bei jedem hintereinander, was er überhaupt im Laufe der Untersuchung bekannt hat. Es wird nicht vermerkt, ob er das Berichtete auf einmal oder stückweise in verschiedenen Verhören vorbrachte.2 Christoph hatte bekannt, an Männdel und Unger auf Be- Stellung acht Hostien verkauft zu haben. Männdel gab für sich selber nur den Kauf zu, das Geld habe Unger hergegeben. ״Man“ habe die Hostien nach der Synagoge gebracht. Dort stach Veydel in sie hinein, wobei sich (auf den Hostien) ein Antlitz zeigte und Blut herauskam. Später habe ihm Kolman erzählt, daß die Hostien im Backofen Vegdels verbrannt worden seien und zwei weiße Tauben herausflogen. Dieses Geständnis kann in toto nicht am 11. Februar erfolgt sein. Dafür ist Frießhaymers Brief vom 17. Februar 1 In E wird zwischen Salmon und Jung Mayr das Verhör Vetterls (erst hier!) eingeschoben. 2 Doch weist wohl die Notiz ״mehr hat er bekannt“ u. ä. in den Berichten über Veydel, Walch, Salmon und Jösel auf spätere Verhöre hin.