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Jeschurun · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 172

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Date
1928-03-01
Page
Seite 172 (sequence 52)
Language
German
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172 Die Vertreibung der Juden usw. Ackerbau tauglich sein müsse; Reichtum jedoch befreite davon und überliess den Betreffenden dem Handel. Das Gleiche erfolgte, wenn jemand genügend Kenntnisse zur Ausübung eines Handwerkes besass. Nicht Fähigkeit und Anlage, natürliche Körperkraft und Vertrautheit mit dem Berufe waren für die Einordnung in das landwirtschaftliche Gewerbe massgebend, sondern Unfähigkeit zum Betriebe des Grosshandels mangels des notwendigen Kapitals oder fehlende Fertigkeit in der Aus- Übung eines Handwerks waren hierfür ausschlaggebend. Nach diesem ganzen Verfahren zu urteilen, hat es den Anschein, als ob man ohne weiteres in einem Tage den Ackerbau erlernen könne. Das Charakteristische an der Sache zugleich ist, dass Enzenberg selbst gesteht, dass die Juden ״nicht einmal eine obenhinige Kenntnis vom Ackerbau haben1״). Damit die Juden aber nicht ״das Ansinnen gewinnen mögen als wollte man sie auf eine mittelbare — d. b. indirekte — Art aus dem Lande treiben“ (um eben die wahre Gesinnung zu verheimlichen, wie sie der Hofkriegsrat im Dekrete vom 15. 3. 1783 strikt und lakonisch anbefohlen hatte: ״umschaffen und, wenn sie ferner die Untertanen aussaugen, abschaffen“), wurde ihnen gestattet, zur Erlernung des Feldbaues und der Bodenbearbeitung Christliehe Knechte zu halten, ohne dass diese aber bei ihnen übernächteten, und ihnen aufgetragen, sich beim Kahal wegen An- Weisung von Gründen und Wiesen durch die Administration zu melden2). Die Folge dieser Assentierung, oder wie sich Enzenberg selber treffend ausdrückt: ״der Schlag der Umschaffung dieser schädlichen Geschöpfe zu minderschädlichen Menschen war dahin ausgefallen“, dass das Gros der Judenschaft, nämlich 392 Familienhäupter von 672 im ganzen, somit 60% zum Ackerbau tauglich befunden und erklärt wurde. Zu dieser Kategorie gehörten sämtliche Schanker, Pächter, Krämer und Kleinhändler, 0 Enzenbergs Meldung an galiz. Gen. Kom. über die Vorgangsweise bei der Klassifizierung v. 22/4 1783, zam Teile auch b. Zieglauer a. a. Ö. V. 72. Enz. Meldung v. 23/6 1783 an Gen. Kom. 2) Enzenberg an die Kahale der Jaden v. 9/9 1782.

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