Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 170 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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170 Die Vertreibung der Juden usw. mehr zu lassen. Er inszenierte daher ein arges Kesseltreiben gegen sie und begann, den Hofkriegsrat mit einer Reihe von Noten, in denen er seine Forderungen zur Klassifizierung und grösseren Bedrückung der Juden aufstellte, zu bestürmen. So erklärte er, dass ״ein jeder Pachtungen von Mühlen und Wirtshäusern nun wird nehmen wollen“ und, da sie sich der Christliehen Müller und Knechte bedienen, ״Christen immer unter jüdischen Befehlshabern stehen müssen* * 1). Ebenso wollte er auch die bereits vor dem Verbote abgeschlossenen jüdischen Dorfpachtungen ״rescindieren“, ganz entgegen der ausdrücklichen Bestimmung des Hofkriegsrats-Reskriptes v. 16. 10. 1782 § 4, sie nur ״von nun an für unfähig“ dazu zu erklären2). ,Trotzdem das galizische General-Oberkommando als seine Vorgesetzte Behörde seine Anträge wiederholt ablehnte und ihm bloss empfahl ״unter der Hand, ohne eine förmliche Publikation“ auf die Grund-, Wirtshaus- und Mühlenbesitzer einzuwirken, sich um christliche Schanker und Pächter zu bemühen und die jüdischen Mühlen- Pächter anzuhalten, christliche Müller mit der Zeit nicht mehr zu beschäftigen 3), setzte Enzenberg dessen ungeachtet unablässig and energisch sein Treiben fort. Ja er ״machte mit Gewalt kassieren“ 50 von Juden bewohnte Wirtshäuser aus eigener Machtvollkommenheit, ohne hierzu die nötigen Aufträge der höheren Stellen erhalten oder auch nur angefragt zu haben4). Doch versuchte Enzenberg alles, um beim Hofkriegsrate Weisungen in seinem Sinne zu erhalten. Und es gelang ihm. Denn der Hofkriegsrat bestimmte: die Juden vom Bier-, Wein-, Branntwein- und Meth-Schänken und Pachten abzuziehen, ״damit sie nicht bei der Pachtung müssig herumgehen und die Arbeiten י) Eulenberga Noten v. 17/11 und 30/11 1782 an gal. Gen. Kom. za Lemberg. ‘0 Enzenbergs Note an gal. Gen. Kom. v. 14/12 178% GaL Gen. Kom. an Enzenberg v. 21/12 1782, erklärt diese Forderung für ungesetzlich, im Widerspruch zur Norm d. HEB Resk. v. 16/10. 1782 stehend. *) Noten d. galiz. Gen. Kom. an Enzenberg v. 23/11 u. 7/12 1782, Nr. 1303 und Nr. 1352 ex 1782. 4) Ensenbergs Meldung v. 9/1 1783 an den HKR. Gen. Kom. an HKR Lemberg r. 18/1 1788 Nr. 70.