Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 168 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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168 Die Vertreibung der Juden usw. rosen Behandlung ihrer Vertreter bei Hofe. Jetzt hatte der Hofkriegsrat freie Bahn zur Erreichung seiner alten Ziele 1). Schon am 16. 10. 1782, an demselben Tage, an welchem der Hofkriegsrat die gewaltsame Entfernung der Bukowinaer Deputierten aus Wien veranlasste, erliess er an die Bukowinaer Militär-Administration eine Verordnung dahingehend, dass die Abschaffungsangelegenheit der fremden Juden endlich definitiv erledigt und nunmehr gar keine Vermehrung der Juden mehr gestattet sei. Es dürften zunächst keine neuen Juden ״eindringen״; auch solche, die hier autochton, in der Folge aber einige Jahre von ihrer Heimat ferngeblieben wären, seien nicht mehr einzulassen. Auch die Zahl der Verehelichungen sei nach Möglichkeit zu beschränken, indem nur den ״zum Ackerbau sich herbeilassenden Juden״, weil sie hierzu das Personale benötigen, nicht 80״ leicht die Heiratslizenz zu verweigern ist״. Unter keinen Umständen seien aber mehr als 20 Dukaten ״wie solches ehedem geschehen״ zu erheben. An Stelle der Abgeschafften sollten einheimische Juden zu der ״Schule״ und zur Ausübung ihrer Religion bestimmt werden. In ökonomischer Hinsicht solle schon jetzt der ״unverhältnismässige Haufen Juden״ von ihren wucherischen Beschäftigungen ״unvermerkt nach und nach, folglich ohne ihre gänzliche Zugrunderichtung״ zurückgehalten und zu nützlichen Bürgern herangebildet werden. Das ״ergiebigste Mittel״ hierzu bestehe darin, dass jenen, die sich ״zum angewiesenen Nahrungszweig nicht entschliessen, nichts anderes als der Weg zur Auswanderung übrig bleiben wird״. Schon von nun an aber sind sie zu Pachtungen von Zehnten und ganzer Dörfer ״für unfähig zu erklären״, ausgenommen von solchen Gründen, die sie selbst eigenhändig und ohne jedwede Zutat der Christen bearbeiten. Schliesslich sind auch ״verdächtige Zusammenkünfte und kostspielige Reisen nach Wien״ zu untersägen 2). So konnte der Hofkriegsrat, nachdem er den Kaiser von 1j Kaiser!. Resolution Josef II. r. 7/10 1782, ibidem S. 60. 2) HER Reskript v. 16/10 1782, auch ibidem V. 58—63, Gen. Kom. an Enzenberg Lemberg den 6/11 1782.