Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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48 Die Vertreibung der Juden usw den Juden für eine Einrichtung zu geschehen habe?״ wurde beantragt: Mit Ausschluss der fremden Betteljuden, die man wieder abzuschaffen gedenkt und wofür die bezüglichen Ver- Ordnungen bereits ergangen sind, ist die Absicht des Kaisers auch für die Bukowina anzuwenden und in der Besteuerung 8011 nicht der im vergangenen Jahre beschlossene Masstabi sondern der galizische Steuerfuss als Vorbild dienen 1). So batte der Hofkriegsrat seine Grundidee der Vertreibung und Verminderung der Juden als ein fait accompli nicht aus dem Auge gelassen, hierfür sprechen deutlich die mit Hartnäckigkeit bis zum Ziele angewendete Unterscheidung der Juden in ״neue und alte“ Juden, hierfür sprechen auch die Anwendung und die ganze Art der Ausführung des kaiserlichen Handbillets vom 13. Mai 1781 für die Bukowiner Juden. Mit der Resolution des Kaisers vom 18. August 1781, der Sanktion der ״Abschaffung der neuen Juden“ war das Schicksal der unglücklichen Juden besiegelt. Das Systemisierungs-Reskript des Hofkriegsrates vom 21. Aug. 1781 ordnete in Betreff der Juden an, das begehrte Gutachten ihrer nutzbaren Verwendung ehestens einzusenden, inzwischen jedoch die seit dem Jahre 1709 ״heimlich eingeschlichenen Betteljuden abzuschaffen“ und Juden nur im beschränkten Masse zu Pachtungen zuzulassen. Desgleichen auch die Einfuhr des Branntweins aus der Ukraina durch die Juden mittels eines Zoll von 2 fl. per Eimer zu erschweren2). Gleichzeitig wurden die Juden als ״verwerfliche Zeugen“ erklärt, weshalb sie auch keine ״Mandatare“ d. h. Bevollmächtigte der Grundbesitzer bei der Konstatierung ihres Eigentums sein könnten. Da sie auch als minderwertig ange- 1) Zieglauer a. a. 0. II. 106—7.?) Enzenbergs Denkschrift v. 29. 10. 1779 bei Zieglauer I. S. 97/98 und Balscb Denkschrift v. 13. 11. 1780 bei Polek Josef II. etc. S5—87־ und Zieglauer a. a. 0. II. S. 60—69. Manchmal ist bei beiden fast derselbe Wortlaut und sie erklären, dass die Juden jährlich Branntwein im Werte von 100 000—120 000 Gulden aus der Ukraine einführen, davon allein den Nutzen ziehen, während die Bauern Zeit, Geld und Gesundheit verlieren, weil er sehr wohlfeil ist.