Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1925)
- Date
- 1925-03-01
- Page
- Seite 113 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Mentioned entities
- Malbim 2× ep/1002711
- Rawicz 1× ep/1048078
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Der wKempener( 113 Am 22. November 1836 (13. Kislew 5597) war der Kempener Rabiner Josef Samuel Landau5) verstorben. Mehrere Jahre hindurch war die Stelle unbesetzt geblieben, weil ein grosser Teil der Korporationsmitglieder das Gehalt zu sparen und mit zur Schuldentilgung zu verwenden wünschte. Inzwischen wurden die rabbinischen Funktionen von dem Rabbinatsverweser Jakob Simchä Rehfisch aus Rawicz, einen ausgezeichneten Talmudisten, versehen. Nachdem die überwiegende Stimmenmehrheit der Korporationsmitglieder sich für die Neubesetzung des Rabbinats ausgesprochen hatte, wurde von dem Vorstande eine Konkurrenz ausgeschrieben und den Bewerbern in üblicher Weise Gelegenheit gegeben, durch Predigten sich der Gemeinde vorzustellen. Die am am 17. und 18. Februar 1849 unter Leitung des Landrats des Kreises vorgenommene Wahl ergab, dass von den 297 Anwesenden 138 sich für den damaligen Wreschener Rabbiner Malbim, 106 für den Rabbinatsverweser Rehfisch entschieden hatten. In der Stichwahl erhielt Malbim die Mehrheit. Wie die Regierungsabteilung des Innern in dem Berichte vom 10. Dezember 1840 aus Posen darlegt, konnte gegen Malbims Wahl nichts Triftiges angeführt werden, üeber seine Qualifikation hatte er sich schon bei Gelegenheit seiner Bewerbung um die Stelle eines Rabbiners in Wreschen ausgewiesen und war überdies auf Grund der die Judenverhältnisse in Posen vorläufig regelnden Kabinettsorder vom 1. Juni 1833 naturalisiert worden. Es stand also nichts im Wege, dass die Korporation in Kempen unter Zu- Stimmung der Repräsentantenversammlung einen Vertrag mit Malbim abschloss, in welchem das Jahrgehalt auf 426 Reichstaler bemessen wurde; dieser Vertrag erhielt auch die obrigkeitliche Genehmigung6). Obwohl auf diese Weise die Angelegenheit verfassungsmässig korrekt behandelt worden war, so dass keine ernstlichen Einwendüngen erhoben werden konnten, 80 wurde ebenso wie seinerzeit *) Heppner-Herzberg 1. c. S. 519. *) Aus dem Berichte der Posener Regierungsabteilnng des Innern d. d. 10. X1L 1840 an den Staatsminister des Innern und der Polizei Herrn von Rochow.