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Jeschurun · 1924-09-01 · Heft 9-10 (September 1924) · p. Seite 417

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1924)
Issue
Heft 9-10 (September 1924)
Date
1924-09-01
Page
Seite 417 (sequence 29)
Language
German
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Der Witebsker Prozess nsw. 417 gegen s ä t z e, zur Stützung des Unrechts gegen die Armen und Besitzlosen gewesen sei. E3 gibt kein idealeres soziales Gesetz als die Armengesetzgebung der Bibel, die jedem Landbesitzer mindestens ein Sechzigstel des Feldes für den armen Bruder stehen zu lassen heisst, die je ein Zehntel des Gesamtertrages vom dritten Jahr den Dürftigen bestimmt, die den Schuldenerlass in jedem siebenten, die Freiwerdung des veräusserten Grundeigentums in jedem Jubeljahr anordnet; die im Zinsverbot den Kapitalismus zur Unfruchtbarkeit, die Arbeit zur alleinigen Trägerin des Wirtschaftslebens bestimmt, die auf den herrlichen Satz: „es lebe dein Mitbruder wie du“ die Wirtschaftsordnung gründet. Es gibt kein Arbeiterrecht höher als das im Talmud {Baba mezia VII) gelehrte, mit seiner Proklamation der unveräusserlichen Persönlichkeitsrechte des „Poel“ gegenüber dem Arbeitgeber, in dessen Besitztum er sich als Mitbesitzer während der Stunden der Arbeit fühlen darf. Jede Seite der Prophetenbücher ist voll von Auflehnung gegen Ungleichheit und Rechtsverkümmerung, vor allem von Verurteilung kapitalistischer Grossmannssucbt und ausbeuterischen Handelsgeistes. (Vergl. z. B. Jes. V 8 ff. Ezech. XXII, 7—9, Amos II, 6—8 VII, Micha II, 1—2 u. a.) Die Wahrhaftigkeit der Ankläger im Witebsker Prozess hat durch nichts so sich selbst gerichtet, als durch diese infame Bezichtigung der jüdisch-religiösen Welt. Es sei denn, dass man einen anderen Vorwurf als noch dreister, noch mehr allen Tatsachen ins Gesicht schlagend, noch unsinniger bezeichnen will: den Vorwurf, dass derCheder — verdumme. Man fasst sich an den Kopf, wie jüdische Richter und Staatsanwälte solch haltlose Behauptung aufstellen mögen. Woher kam denn sonst die intellektuelle Ueberlegenheit des Juden? Woher der Scharfsinn, die grosse Veranlagung zur Philosophie, Mathematik und Jurisprudenz, die seit mehr als ein Jahrtausend die Juden aller Länder als eine Schicht besonderer Begabung sich abscheiden liess? Denn alle natürliche Begabung eines Volkes wird ohne dauernde Schärfung und Uebung des Geistes an Stoffen, die die Intelligenz anregen und frisch erhalten,

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