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Jeschurun · 1923-03-01 · Heft 3-4 (März 1923) · page 50

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1923)
Issue
Heft 3-4 (März 1923)
Date
1923-03-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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146 Neue Beiträge zur Geschichte usw. geraubten Gutes durch einen Fremden als ungültig erklärte, weil man hoffte der ursprüngliche Eigentümer werde es doch einmal wieder in Besitz nehmen können. Später wurde verfügt, dass der fremde Käufer, falls der ursprüngliche Eigentümer sein Besitztum käuflich zu erwerben nicht imstande ist, dem ursprünglichen Eigentümer ein Viertel des .Wertes zu zahlen habe; das vom Gewaltsherrn erworbene Gut bleibt dann sein Eigentum. Zweck der Verordnung war, dass das jüdische Gut wie immer aus den Händen der Räuber in den Besitz ehrlicher Leute übergehe. Dass es aber noch in der 2. Hälfte des 2. Jahrhunderts manche Güter in den Händen von Gewaltsherren gab, zeigt die ebendort mitgeteilte Verordnung Rabbis, wonach nach 12 Monaten auch jeder Fremde vom Gewaltsherrn das Gut (ohne zu untersuchen, ob die ursprünglichen Eigentümer es zu kaufen imstande wären) mit der Bedingung erwerben kann, dass der ursprüng״ liehe Besitzer ein Viertel erhält. Hervorgehoben sei die Mitteilung des Jeruschalmi: גליל לעולם יש בו משום פיקריקון, die zeigt, dass diese Zustände nicht nur in Judäa, sondern auch in Galiläa herrschten. Unter solchen Verhältnissen konnte der Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten Landschaft nur ganz langsam vor sich gehen, wie wir das im Folgenden sehen werden. (Fortsetzung folgt.) Der ״grosse“ Sabbath. Von Rabb. Ben Arje (Litauen). Der Schulchan-Aruch bestimmt das Wesen des ״grossen“ Sabbath dahin, dass an ihm ein ״grosses“ Wunder geschehen sei, und der R’ma fügt hinzu: ״Man hört auf ברכי נפשי zu lesen und sagt ״עבדים היינו. Das grosse Wunder besteht bekanntlich darin, dass am 10. Nissan auf Gottes Geheiss das Pessachlamm bereitgestellt wurde, und dies verübelten die Aegypter nicht den Israeliten, obwohl sie in dem Lamm eine Gottheit verehrten. Bekannt ist auch die Schwierigkeit, man sollte demgemäss den 10. Nissan als grossen Tag begehen, nicht den grossen Sabbath, und auch die Thora erwähnt ja nicht den Sabbathtag, sondern

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