Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Mar Samuel bringe1<3S. Ebenso nahm auch Samuel keinen Anstand, den theologischen Disputationen zwischen den Hormuzd-Verehrern und den Christen beizuwohnen, obgleich dies von Rab und andern Gesetzeslehrern prinzipiell vermieden wurde164. Das durch die neue Herrschaft geänderte Verhältnis der Juden zur Landesregierung veranlasste Samuel eine Lehre geltend zu machen, die für die Juden in ihrer Zerstreuung von der grössten Wichtigkeit werden sollte. Die alten parthischen Herrscher hatten sich nicht in die innern Angelegenheiten der Juden gemischt, sie hatten die ganze Verwaltung derselben dem Resch Galutha überlassen und bloss die Einzahlung bestimmter Steuern verlangt165. Als aber die Sassamden zur Regierung gelangten, änderte sich die Sachlage. Ardeschir ergriff mit starker Hand die Zügel der Regierung, verordnete neue Gesetze, die er im ganzen Reiche ausgeführt haben wollte. Die Juden mussten es sich sogar gefallen lassen, dass man in der ältestsn besonders geheiligten Synagoge zu Schafjathib in der Nähe von Nehardea166 die persische Königsstatue aufstellte; nicht damit ihr göttliche Verehrung zu Teil werde, da die Perser selbst den Bilderdienst verabscheuten, sondern als Zeichen, dass nun alle Angelegenheiten der Juden unmittelbar dem Landesherrn untergeordnet seien167. Samuel, der von der Ueberzeugung durchdrungen war, dass es eines jeden Bürgers unabweisbare Pflicht sei, die Staatsgesetze heilig zu halten und dies ausserdem schon in einer alten Mischna ausgesprochen fand168, glaubte dieser Lehre, deren strikte Befolgung den Juden nur zum Heile gereichen müsste, auch allgemeine Anerkennung verschaffen zu müssen. Er stellt daher den Grundsatz auf, dass das Gesetz der Regierung gültiges Gesetz sei169; diese Lehre von allen Gesetzeslehrern als halachisch gültig anerkannt, liess seit jener Zeit den Juden die Befolgung der Landesgesetze nicht als Zwangsgebot, sondern als eine religiöse Pflicht erscheinen. Samuel hielt es zugleich für nötig, obwohl den Juden ihre eigene Zivilgerichtsbarkeit von den Sassaniden gelassen worden war 170, das persische Recht zu berücksichtigen und manche jüdische rechtliche Bestimmungen nach demselben zu modifizieren, was namentlchi