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Jeschurun · 1921-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1921) · page 42

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1921)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1921)
Date
1921-07-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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304 Di© Anfänge der Reformbewegung usw. gebraucht wurden. Es dürfen daher an den Sabbathen und Hauptfeyertagen nie und an anderen Tagen während der Verrichtung der Gebethe in den Tempeln keine musikalischen Instrumente angestimmt werden. Emanuel Castelnuovo, Rabbiner. Indem der erwähnte Hoch- und Verehrangswürdige Ober- und Landes- Rabbiner der Stadt Triest, Herr Abraham Eliezer Levi, auch unsere israelitische Gemeinde mit seiner Gegenwart beehrt und unsere aufrichtige Meinung über die obengemeldeten vier Punkte von uns verlangt; so erklären wir ausdrücklich, dass wir die vier von Selbem und seinem geistigen Concistorium gefällten Entscheidungen in allem ihrem Umfange bestättigen, denn wir sind gewiss überzeugt, dass auch die mindeste Veränderung in den Grundsätzen der Religion einen völligen Umsturz in unserem, seit so vielen Jahrhunderten bey ihrer vollkommensten Reinheit bestehenden Glauben verursachen würde. Sowiel bekräftigen wir zur Beruhigung unseres Gewissens, zur Verherrlichung des Allmächtigen und zur Ehre unserer eigenen Religion. Urkünde dessen unterschreiben wir uns: 21. Adar 5579 Rovigo 18. März "1813 David Vita Diena, Rabbiner der hiesigen Gemeinde. Salomon Ravenna j Vorsteher der Gemeinde Josep Ravenna j Israel Ancona j Anselmo Luzzatto j Saul Bianchi Sullam \ Lustro Ravenna! Abraham Samuel Ravenna I Jacob Modena ) Mitglieder, Abgeordnete des Kleinen Ausschusses. Ferrara am 21. März 1819. Beehret von der schätzensten Gegenwart des Hochwürdigsten Herrn Abraham Eliezer Levi, Ober-Landes-Rabbiners und Vorstehers des Israelitischen Concistoriums der Stadt Triest, und eingeladen unsere ächte Meinung über die vom Ihm, auf die Selbem von den bewährtesten Rabbinern Hamburgs und Deutschlands aufgeworfenen Fragen gefällten Beschlüsse an Tag za *egen, wie es aus der gründlichen, gelehrten und religiösen Vorrede seiner Entscheidungen erhellet, sind wir alle nach einer reifen Ueberlegung und nach einer mit allen Mitgliedern unserer Academie gemachten Beratschlagung einhellig, dass die oben gemeldeten vier Artikel durchaus unberührt und un~ verändert bleiben müssen. Wir können es endlich nicht ohne lebhafte Kränkung ersehen, dass es einige gebe, welche sich von der seit vielen Jahrhunderten her eingeführten Gebräuchen unseres Gottesdienstes auch nur im Mindesten entfernen zu wollen unterfangen. Denn wer wird sich erdreisten, die von der grossen Yersamm*

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