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Jeschurun · 1921-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1921) · page 41

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
8 (1921)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1921)
Date
1921-07-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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Die Anfänge der Reformbewegung־ usw. 303 Ueberzeugung, dass deren liebertretung, oder Vernachlässigung, nur Aergerniss, Uneinigkeit und Beleidigung der von unseren Vorfahren mit dem grössten Eifer und Bestreben geschützten Religion verursachen würde, erklären wir über die oben erwänten vier Artikel standhaft und mit entschlossener Beharrlichkeit unsere Bestättigung zur Hebung ,jedes Missbrauches und zum Ruhme des Allmächtigen. 20. Ader 5579 Padova am f7.״März 18ig Emanuel Castelnuovo, Rabbiner der isr. Gemeinde dieser Stadt Jacob Luzzatto ן Benetto Ghirondi V geistliche Beysitzer. Israel Conigliano i Lelio Salom, Vorsteher der hiesigen israelit. Administration. seL Salvador Isach Levi ( Adminigtratoren. Isae Foa f Marco qm Gabriel Trieste Abram Benvenisti Isac Salom Moise Trieste ) Salomon Mnrini, Schreiber der Administration. Der oben erwähnte Hochwürdige Rabbiner von Padua macht folgende Erklärung: Zur grösseren Aufklärung der Wahrheit achte ich es für nöthig za bemerken, dass ich zwar am 19. November :S19 dem Herrn Jacob Eerz Beer von Berlin einen Rathschluss unterfertigt habe, woraus es scheint, als ob ich behauptete, dass das. Orgelspielen in unseren Tempeln erlaubt wäre. Meine bejahende Antwort erstrecke sich aber blos der gestellten darauf, dass dieses blos in Werktagen erlaubt ist. Doch bin ich gänzlich der Meinung, dass es an Samstagen und anderen Hauptfeyertagen in unseren Tempeln durch Israeliten oder durch andere Religionsgenossen musikalische Instrumente (nach dem wahren Sinne unserer heiligen Gebräuche) zu spielen verbothen ist. Diese meine Aeusserung stimmt mit meiner dem hGchwürdigen Rabbiner von Hamburg im Monatbe Hornung ertbeilten Gutachten, wo ich mich recht deutlich erklärte, vollkommen überein. Dahey war nie mein Gedanke, dass der Gebrauch musikalischer Instrumente während der Verrichtung der Gebethe erlaubt wäre, vielmehr glaube ich, dass zu eben der Zeit eine Verwirrung daraus entstehen, die wahre Andacht und Wortordnung gestört und der wirkliche Sinn der Gebethe verdrehet werden würde. Folglich darf man nie Instrumente spielen als beym Eintritte eine3 Regenten in den Tempel und beim Gesänge einiger Hymnen oder heiligen Lieder, wie man aus den von mir im erwähnten Rathschlusse nach Berlin eingeführten Beyspielen der Städte in Westfalen, Paris, Casal Monferato und Padua ersieht, wo diese nur zu den besagten Gelegenheiten S Mitglieder des Ausschusses.

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