Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1921)
- Date
- 1921-03-01
- Page
- Seite 179 (sequence 93)
- Language
- German
- Belongs to
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Bedenkliche Erscheinungen. 179 der anderen Seite geführt wurde, liess dieses Mittel als gerechtfertigt erscheinen. Es ist klar, dass diese Schädigung der Würde eine noch viel grössere sein muss, wenn ein solches Mittel von jüdischen Funktionären angewandt wird. Denn sie sind die Vertreter der höchsten geistigen Interessen, die Ehre des Judentums, die Ehre der Thora ist ihrem Schutze anvertraut. Man muss sich aber die Entwicklung innerhalb des Judentums vorstellen, um zu ermessen, was die Anwendung solcher Mittel auf diesem Gebiete bedeutet. Der Unterricht in der Thora w7ar ursprünglich allgemein unentgeltlich. An das von Mose gesprochene Wort: ,,Siehe, ich lehre euch Gesetze und Rechte5) ״. B. M. 4.0) knüpft der Talmud die Bemerkung: מה אני בחנם אף אתם בחנם .,Wie ich, so sollt auch ihr es ohne Entgelt tun.״ Man wusste infolgedessen zur Zeit des Talmud und weit darüber hinaus nichts von einem besoldeten Lehramt. Die grossen Lehrer Israels waren in den verschiedensten Berufsarten tätig und zogen daraus ihren Lebensunterhalt; ihre Lehrtätigkeit aber übten sie vollkommen uneigennützig aus rein idealistischen Motiven aus. Erst die Not der Zeit liess hierin eine Aenderung eintreten. Unter dem Zwang der Verhältnisse musste man sich entscbliessen, ein besoldetes Lehramt zu schaffen, aber der Kampf dagegen währte noch geraume Zeit hindurch, und besonders Maimonides wendet sich in scharfen Worten gegen diejenigen, die die Thora ״zu einem Spaten machen, um damit zu graben.״ Er weist auf die Lehrer des Talmud hin, die sich nicht scheuten, die ׳ geringste Arbeit zu verrichten, sich aber nicht gestatteten, Geld vom Volke anzunehmen, weil sie dies für eine Entweihung des Gottesnamens gegenüber der Menge hielten: denn diese musste dadurch zu der Meinung kommen, dass die Lehrtätigkeit auch eine Arbeit wie jede andere sei, durch die man seinen Lebensunterhalt erwarte, wras notwendig ihr Ansehen untergraben müsse. (Maimon. zu Aboth IV, 7.). Indessen blieb auch da, wo man sich notgedrungen über solche Bedenken hinwegsetzte, das Bewusstsein bestehen, dass die Besoldung de» Lehramts gewis3ermassen nicht eine Bezahlung der Lehrtätigkeit an sich bedeuten, dass sie vielmehr dem Inhaber nur die