Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1920)
- Date
- 1920-07-01
- Page
- Seite 389 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2292929-2292996-2293001--04402-2297684- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Die Anfrage der Rcformbewegtmg und das Judestum in Italien 889' und sei im Begriffe, sich nach Italien zu begeben. R. Mordechaj Banet habe Levi wissen lassen, die Sektierer beabsichtigen, am kaiserlichen Hofe einen Erlass zu erzielen, der die Judenschaft derKronländer verpflichten sollte, in der Landessprache zu beten1). Von den in der Sitzung gefassten Beschlüssen ist von besonderem historischen Interesse folgender: der greise Rabbiner Levi soll eine Reise nach Italien unternehmen, um die Schwestergemeinden zu Kundgebungen gegen die Reform zu veranlassen. Für die Sache werden gewonnen die Gemeinden von: Triest,. Görz (Rabb. Abram Reggio), Venedig (R. Jacob Emanuel Cracovia), Padua (R. Emanuel Castelnuovo), Ferrara (R. Sabbadino Graziadio Pesaro), Modena (R. Buona Ventura Modena), Reggio (R. Eljakim Padovani), Guastalla (R. Salomon Nissim), Mantua (R. Prospero Moise Ariani), Verona (R. Moise Sabbato Beer), Livorno (R. Salomon Malah), Florenz (R. Moise Vita Suschino), Spalato (R. Haim Mussafia) und Ragusa (R. Nedonel Maestro)2). Allein auch die. Reformer gönnten sich nicht viel Ruhe. Am 2. März 1820 erging an die israelitische Gemeinde in Triest folgender Erlass: ״Seine k. k. Maj es tat haben wegen Behandlung der Juden in dem Oesterreichischen Kaiserstaate vermöglich hohen Hofkanzley Intimats vom 4ten Hornung 1. J. folgende Allerhöchste Entschlie3sung zu erlassen geruht“ : ltens. ״Dass nach einer festzusetzenden angemessenen Zeit in Meinem Staate kein Rabbiner mehr angestellt werde, der nicht in einer vorläufigen Prüfung vollkommen zureichende Beweise einer gründlichen Kenntnis der philosophischen Wissenschäften und der jüdischen Religionslehre abgelegt hat“. 2tens. ״Dass für den angemessenen und gesicherten, übrigens von der Judenschaft zu bestreitenden Unterhalt der 1) Vgl. Gli inizii. S. 7—8. 2) Die meisten hier genannten Rabbiner identifiziert in Gli inizii, S. 9—11. Ans den Erklärungen Cracovia’s und Castelnuovo’s geht hervor, dass sie schon im J. 1816 von Jacob Herz Beer (Berlin) mit — die Kulturfragen in den italienischen Gemeinden betreffenden — Anfragebogen angegangen wurden.