Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Rabbi Akiba Eigers Gutachten. 35 tauchen, und hieraus stellt der Talmud das Maasz des zum Reimgungsbade erforderlichen Mikwo-Wassers als so viel, dasz ein Mensch sich völlig damit bedecken kann, auf 2454 Zoll Länge, eben so viel Breite und 73% Zoll Tiefe oder überhaupt auf 44118’% Xubik-Zoll fest. Jaumo fol. 31. Chagigo fol. 11. Meimon., Mikwaoth Cap. 4 § l12). Jore dea Cap. 201 § 1. Die Höhe des Wasserstandes im Bade-Becken-Mikwo zur Be- Wirkung der vollkommenen Eintauchung über die Scheitelhaare ist Bicht im Allgemeinen, sondern für eine jede badende Person besonders auf zwölf Zoll über ihre Nabelgrube festgesetzt. Zur Erlangung dieser Höhe bei einem weiten Umfange des Badebeckens, welches in seinem Maasze nicht״ beschränkt ist, bedarf es jedoch nicht nur ausschließlich ״Mikwo-Wasser“. Es kann vielmehr, wenn zuvor dasMaaß 4415 8Ts Kubik-Zoll von dem sogenannten ״Mikwo- Wasser“ bereits gesammelt worden, der Mehrwasser-Bedarf durch *geschöpftes Wasser ergänzt werden, dagegen macht aber das etwaige Einlassen von geschöpftem Wasser im Bade-Becken, bevor das erforderliche Maasz des ״Mikwo-Wassers“ erlangt worden ist, dieses Badewasser zum religiösen Zweck gänzlich unbrauchbar, und wird alsdann alles vorhandene für geschöpftes Wasser ״angesehen. Mikwaoth Cap. 2, M. 4. Meimon., Mikwaoth Cap. 4 13). Teschuwat Raschbo 14). Jore dea Cap. 198 § 36. 201 15) § 15, 40. Ferner bestimmt der Talmud, dasz eine solche Bade-Einrichiung, bei welcher das Einlaufen des Wassers im Bade-Becken nicht fortwährend, sondern nach Willkühr erfolgt, zum religiösen Zwecke nur dann benutzt werden kann, wenn zugleich die Einrichtung getroffen worden, dasz die Abzugsrohren während des Badens so fest 12) Hds. Meimon. Cap. 4 § 5. Heute ist die Schreibung Maimon. Maimonides gebräuchlich. 53) Hds. Meimon Cap. 7. 14) Hds. Tschuvat Rasbo. Es handelt sich um das schon früher als Beleg genannte Responsum. 15) Hds. 210.