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Jeschurun · 1919-11-01 · Heft 11-12 (November 1919) · p. Seite 526

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 11-12 (November 1919)
Date
1919-11-01
Page
Seite 526 (sequence 28)
Language
German
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526 Die Mischna. Mischna oder der sonstigen Literatur in ihrer alten Form: die Abschnitte mit dem an jedes "Wort angelehnten Midrasch. An ihnen können wir den Stil des Midrasch der Ssof’rim in seiner ausgeprägten erhabenen Einfachheit, seiner geraden Tiefe und seiner getreuen Überlieferung erkennen. Ein Beispiel ist der Abschnitt der Erstlingsfrüchte, dessen Auslegung zum Ritual der Pessachnacht zu gehören pflegte und noch heute, in der Gestalt des alten ssof’rischen Midrasch, in der Pessach-Hagadah steht. Ebenso scheint es sich aus der Mischna Joma I 3 zu ergeben, daß die Altesten des Gerichtshofs, wenn sie dem Hohen Priester die Vorschriften für den Jom Kippur wiederholten, ihm die Bibelstelle mit der überlieferten Erklärung vorlasen. Texte so zu erklären, nannte man dann: ,,sie lesen“. Zum Zweck der Auslegung unterschied man vielleicht die einzelnen Abschnitte und gab ihnen besondere Namen, und vielleicht sind ein Teil der Abschnittsbezeiehnungen, die von den Gelehrten zitiert werden, alt und waren ihnen aus dieser Zeit überkommen. (פרשת מועדות, פרשת מלואים ,שקלים ,פרה). Die Schriftgelehrten waren auch die Führer des Volkes, Während der ganzen Periode der Schriftgelehrten standen an der Spitze des Volkes ״die Männer der großen Synode“, die in schweren Tagen ״der Krone der Thora ihren alten Glanz wiedergegeben haben“*) und deren Tätigkeit fundamentale Bedeutung für Israel gewonnen hat. Sie trafen Bestimmungen für die Bewahrung der Thora und die Not der Zeit. Ihre Bestimmungen sind die letzten Bestimmungen, die uns einfach als Worte der Ssof’rim ohne den Namen des die Bestimmung treffenden Gerichtshofs überliefert sind. , Die Schriffcgelehrten waren die Richter des Volks, vor sie kam jeder Rechtsstreit. (Jnd wie bereits erwähnt, mußten in der Gerichtspraxis zuweilen neue Erscheinungen auftreten. Fälle, deren juristische Behandlung aus der Thora nicht hervorgeht, die bis dahin noch kein Richter oder Lehrer entschieden hat, die man also nach Analogie des in der Schrift *) Joma 69 b.

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