Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1919)
- Date
- 1919-09-01
- Page
- Seite 448 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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448 Das Frauenwahlrecht nach der Halacha. 5. In 1. ist nachgewiesen, daß sie unter die Männer nicht mitzahlen. Aus den talmudisehen Quellen ist mir nur eine Ausnahme von dieser Regel bekannt, aber hierbei gilt besonders das Wort, daß die Ausnahme die Regel bestätigt. Ich meine die Stelle Pesachim 79 b und Maimonides Korban Pesach VH, 3 wo ersichtlich ist, daß Frauen mitzählen und einigen Einfluß ausüben aber hierfür ist ein besonderer למוד siehe 91b von במכסת נפשות! Im übrigen ist die allgemeine Regel, daß sie nicht mitzählen, es kann ihnen also sicherlich Wahlrecht nicht zugebilligt werden. 6. Das Bilden von Gemeinden, die ja ein Ausfluß des Verantwortlichkeitsbewußtseins sind, dürfte wenn man den Grundsatz אין ערבות לנשים annimmt — die Sache ist ja strittig siehe den Kommentar der תדר״י zu Berachoth 8,3 דגול מרבבה und auch שו״ת רעק״א u. a. — auch gegen das Wahlrecht der Frauen sprechen. Auch möchte ich hinweisen auf 7. Resp. שבות יעקב I 141, wo gezeigt wird, daß ein דיין der selbst für einen besonderen Fall פסול geworden ist, als solcher zu fungieren, פסול להושיב דיין אחר. Ich meine nun, daß es ק״ו בן בנו של ק״ו ist, daß eine Frau, die פסולה לדון ולהעד sicherlieh nicht zur Aufstellung von denjenigen, denen die Kraft des ב״ד הגדול zuerkannt wird, mitwirken kann. Jedenfalls sind die zwei letzten Nummern als סניפים nicht ganz zu verwerfen. In meinem hebr. Gutachten habe ich auch in diesem Zusammenhange über Steuerpflicht der Frauen einiges angeführt, aber ich hoffe, daß in dem Obenstehenden bewiesen ist, daß T נ״ n רו־ס ttt 0 1יו ר«« — J ” 3 ״«־•ר י י