Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 388 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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388 Gesetz and Freiheit. Gesetz und Freiheit. Von R. E. May. In No. 3/4 des Jeschurun habe ich die Beziehungen von ״Sabbatruhe und Freiheit“ darzulegen versucht. Dabei habe ich gezeigt, wie die Sabbatruhe den Menschen frei macht für ein Seelenleben und ihm persönliche Freiheit bringt. Personliehe Freiheit ist aber nicht die Regel der Wirkung des Gesetzes. Die Regel ist vielmehr, daß das Gesetz den einzelnen bindet im Interesse der Freiheit der Gesamtheit. Und hiervon bildet auch das vierte Gebot keine Ausnahme, denn so sehr es durch die Befreiung des einzelnen vom Joche der Arbeit ihm selbst unmittelbar die Freiheit gibt und durch ihn mittelbar für die Freiheit überhaupt wirkt, und so sehr erst die Summe der einzelnen, die die Sabbatruhe beobachten, die Freiheit der Gesamtheit ermöglicht — schon weil der Umfang der Freiheit des einzelnen im Familienleben, im Wirtschaftsleben, im öffentlichen Leben, davon abhängt in welchem Umfange die anderen sich beteiligen — so wird doch auch hier die Freiheit der Gesamtheit nur erreicht durch die Bindung des einzelnen: seine Bindung an die Ruhe. Die Einsicht in die Notwendigkeit der Bindung des einzelnen im Interesse der Gesamtheit hat während des Krieges — wie behauptet wird durch die Fülle von Gesetzen, bezw. Verordnungen (es sollen derer 33000 erlassen sein1) — außerordentlich gelitten — sehr zum Schaden der Freiheit der Massen, die jetzt vielfach von der Freiheit der Versorgung mit den notwendigsten Lebensmitteln keinen Gebrauch machen können, weil die Produzenten die im Interesse der Gesamtheit ihnen auferlegten Bindungen nicht beachten. So erläßt z. B. das Hamburgische Kriegsversorgungsamt unterm 12. Mai d. J. in der Hamburger Presse in großem Fettdruck eine ״Warnung *) Die Zahl klingt schlimmer, als sie ist. Der Milchhändler braucht die Verordnungen für den Metallhändler nicht zn kennen, der Milchhändler in Berlin nicht die Verordnungen für den Milchhändler in Hamburg.